Vergabe Planungsleistungen Woldegk Referenznummer der Bekanntmachung: Ex-Post Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Woldegk
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woldegk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Planungsleistungen Woldegk
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags ist die Neugestaltung
des östlichen Teilbereichs des Quartiers Klosterstraße in der Gemeinde Woldegk.
Stadt Woldegk Karl-Liebknecht-Platz 1 17348 Woldegk
Gegenstand der Beauftragung ist die Neugestaltung des östlichen Teilbereichs des Quartiers Klosterstraße in der Gemeinde Woldegk. Nachdem im Jahr 2019 städtebaulich-hochbauliche Ideenstudien für diesen Teilbereich durchgeführt wurden, soll nun mit der Eckbebauung Ernst-Thälmann-Straße/Klosterstraße der Beginn der Quartiersbebauung angezeigt und zugleich auf einer Fläche von ca. 0,2 ha (Wohn- und Nutzfläche ca. 1.800 qm) ein hochbaulicher Akzent für die Quartiersneugestaltung gesetzt werden. Des Weiteren sollen die Ergebnisse der städtebaulich-hochbaulichen Ideenstudie für den restlichen Teilbereich des Quartiers überprüft werden und auf einer Fläche von ca. 0,7 ha eine städtebauliche Komposition entwickelt werden, die den vielfältigen Ansprüchen eines neu entstehenden Wohnquartiers inmitten einer gewachsenen Stadtstruktur gerecht wird. Dabei sind sowohl die stadtgeschichtlichen Bezüge als auch Anforderungen der Gegenwart und einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu beachten.
Übergeordnetes Ziel des Bauvorhabens ist der Erhalt und die behutsame Entwicklung der Woldegker Altstadt in seiner kompakten Stadtstruktur sowie die nachhaltige Stärkung zentraler Funktionen im Ortskern. Im Mittelpunkt steht dabei eine bedarfsorientierte und ausgewogene innerstädtische Wohnraumentwicklung, die sich durch gute Erreichbarkeit und eine sorgsame Nutzungsmischung auszeichnet.
Das Bauvorhaben soll mit Städtebaufördermitteln gefördert werden.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: YVEN
NUTS-Code: NO0 Norge
Postleitzahl: 1715
Land: Norwegen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93641G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 135 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.