Kampfmittelberäumung - "Gewerbepark A14" in 19300 Grabow Referenznummer der Bekanntmachung: 2200281
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 3856330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swsn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kampfmittelberäumung - "Gewerbepark A14" in 19300 Grabow
Kampfmittelberäumung - "Gewerbepark A14" in 19300 Grabow
Jeder Bieter kann für nur 1 Los, oder aber auch für beide Lose ein Angebot abgeben.
Kampfmittelräumung Teilfläche 1
19300 Grabow
Kampfmittelräumung der Teilfläche 1 mit einer Fläche von 46 ha
Kampfmittelräumung Teilfläche 2
19300 Grabow
Kampfmittelräumung der Teilfläche 2 mit einer Fläche von 98 ha
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und Bietererklärungen
2. Firmenprofil: Geschäftsform, Dauer des Bestehens bzw. Gründungsjahr
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
4. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister
Eigenerklärung zur Eignung FB 124
2 Referenzen der letzten 5 Jahre für einen öffentlichen Auftraggeber mit einer Fläche von mind. 25 ha
Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Abschnitt IV: Verfahren
19061 Schwerin, Eckdrift 43-45
Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 42 Absatz 1 Punkt 1 UVgO / § 16 Absatz 1 Nr. 2 VOB/A / § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
vorbefasstes Unternehmen:
SeaTerra Geophysik & Kampfmittel Dienstleistungen GmbH, 16348 Wandlitz
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Bei elektronischer Angebotsabgabe muss das Formblatt "VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung", sowie ein Kurztext / Preisverzeichnis als pdf-Datei eingereicht werden. Diese Dateien werden nicht nachgefordert. Bei der Nichtvorlage dieser Unterlagen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Sofern eine GAEB DA83-Datei zur Verfügung gestellt wurde, hat die Abgabe von Einheitspreisen als auch als GAEB DA84-Datei, zu erfolgen. Die DA84-Datei dient lediglich dem Datenaustausch und ist eine Ergänzung zur Übergabe eines rechtsverbindlichen Angebotes. Die DA84-Datei für sich allein betrachtet stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation".
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRJD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.