Erbringung von Fluggastkontrolldienstleistungen an den Verkehrsflughäfen in MV Referenznummer der Bekanntmachung: 221-124-Hz-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Fluggastkontrolldienstleistungen an den Verkehrsflughäfen in MV
Fluggastkontrolldienstleistungen an den Verkehrsflughäfen in MV
Fluggastkontrolldienstleistungen am Verkehrsflughafen Rostock-Laage
Rostock-Laage
Fluggastkontrolldienstleistung
am Flughafen Rostock-Laage
Alle bis zum 21.12.2022 gestellten Bieterfragen werden bis zum 23.12.2022 beantwortet.
Bieterfragen, die nach dem 21.12.2022 eingehen, können bis zum 23.12.2022 nicht beantwortet werden. Die Bearbeitung der Bieterfragen wird ab dem 03.01.2023 fortgesetzt.
Fluggastkontrolldienstleistungen am Verkehrsflughafen Heringsdorf
Heringsdorf
Fluggastkontrolldienstleistung am Flughafen Heringsdorf
Alle bis zum 21.12.2022 gestellten Bieterfragen werden bis zum 23.12.2022 beantwortet.
Bieterfragen, die nach dem 21.12.2022 eingehen, können bis zum 23.12.2022 nicht beantwortet werden. Die Bearbeitung der Bieterfragen wird ab dem 03.01.2023 fortgesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vordruck "Angebot" (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
- Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)*
- Vordruck "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum
als abschließende Erklärung)
- Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*.
- Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck "Angebot"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen
Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist daraufhin von jedem benannten
Unterauftragnehmer einzureichen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
- Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Die Deckungssummen je Schadensfall müssen für Personenschäden und für Sachschäden mindestens 7,67 Millionen Euro und für das Abhandenkommen von Sachen und für Vermögensschäden mindestens 256.000 Euro betragen. (Der Nachweis über die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung ist durch eine Kopie der Versicherungsurkunde bzw. eine Erklärung des Bieters, dass die Versicherung im Auftragsfall in den geforderten Höhen abgeschlossen oder angepasst wird, zu erbringen.)
- Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen in den letzten 3 Jahren gerechnet vom Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ausschreibung mindestens 2 gleichartige Aufträge durchgeführt haben. Gleichwertig sind Dienstleistungen auf Flughäfen im Bereich der Kontrolle von Personen, deren mitgeführten Gegenständen sowie des aufgegebenen Gepäcks auf verbotene Gegenstände entweder nach den §§ 5 und / oder 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) oder gemäß den Ziffern 1 und / oder 4 sowie Ziffer 5 des Anhangs zur VO (EU) 2015 / 1998. Als gleichwertige Aufträge zählen auch alternativ Dienstleistungen im Bereich von Großbewachungen (z. B. Veranstaltungen, Messen etc.) und / oder Separatwachdienst (z. B. bei Behörden, Gerichten, Unternehmen etc.) mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen, auch unter Einsatz von Handsonden, Torsonden oder Durchleuchtungsgeräten.
Geforderte Referenzen sind anhand der ausgefüllten Anlage C (Qualitätsbewertung der Referenzen) oder per Liste (Benennung von Referenzgeber, Leistungsgegenstand, Ausführungszeitraum und Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail) nachzuweisen.
- Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement eingeführt haben und entsprechend zertifiziert sein (z.B. DIN EN ISO 9001 ff). (Der Nachweis kann durch den Bieter grundsätzlich durch die Vorlage von Eigenerklärungen bestätigt werden. Dem Bieter steht es frei, stattdessen oder zusätzlich auch Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu den benannten Eignungs-Kriterien einzureichen.)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).