IT 008-2022 Kyocera Drucktechnik inkl. Vollservice Referenznummer der Bekanntmachung: IT 008-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.steuerportal-mv.de/Finanzaemter/Finanzamt-Rostock/
Abschnitt II: Gegenstand
IT 008-2022 Kyocera Drucktechnik inkl. Vollservice
Gegenstand des Auftrages ist der sukzessive Ersatz von Multifunktionsgeräten (im Folgenden "MFG") des Herstellers Kyocera in dem bestehenden Print & Follow Druck-Gesamtsystem des Auftraggebers und dessen Erweiterung um weitere MFG innerhalb des Gesamtsystems, jeweils auf Basis einer mietweisen Überlassung einschließlich der Installation und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie die Instandhaltung, Wartung und Pflege der Geräte durch den Vermieter ("Vollservice"). Darüber hinaus umfasst der Vertrag die dauerhafte Überlassung von zusätzlich erforderlichen Lizenzen der Druckverwaltungssoftware Kyocera Netmanager sowie deren Pflege im Rahmen des Vollservice.
Finanzamt Rostock - IT-Stelle der Steuerverwaltung - Erich-Schlesinger Straße 37 18059 Rostock
Für die weitere Nutzung der vorhandenen Print & Follow Softwarelösung Kyocera Netmanager ist die Beschaffung kompatibler Hardware des Herstellers Kyocera in unterschiedlichen Größenklassen notwendig.
Die Druckerlandschaft der Finanzämter MV wird zurzeit durch die Softwarelösung Kyocera Netmanager (Print & Follow) betrieben. Dabei sind 90 kompatible und für die Software zertifizierte Multifunktionsgeräte des Herstellers Kyocera in die Systemlandschaft integriert und werden darüber gesteuert. Die jetzt vorhandenen Multifunktionsgeräte (MFG) sind innerhalb der nächsten 2 - 4 Jahre zu ersetzen und ggf. um weitere Geräte zu ergänzen (Schwankungsbreite von 85 bis 100 Geräten).
Dabei sollen zunächst 67 Geräte über 60 Monate inkl. Voll-Service gemietet werden. Mietbeginn hierfür soll spätestens der 01.06.2023 sein.
Der Vermieter räumt dem Mieter die Option ein, mindestens 18 und bis zu 33 weitere Multifunktionsgeräte der ausgeschriebenen Gerätetypen mit einer Mietdauer von jeweils 60 Monaten auf Abruf des Mieters zu mieten. Die Ausübung der Optionen durch den Mieter kann jeweils einzeln oder in (ggf. mehreren) Paketen erfolgen und ist ab Zuschlag bis spätestens zum 31.12.2026 möglich. Mit Abruf der Option teilt der Mieter den Aufstellungsort mit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
E-1.1 - Eigenerklärung der Bietergemeinschaft zu Mitgliedern, Vertretung und Gesamthaftung (nur für Bietergemeinschaften)
E-1.2 - Formblatt Unternehmensbeschreibung (Angaben zu Name der Firma, Rechtsform, Hauptsitz mit Anschrift, Handelsregister, Umsatzsteueridentifikations-Nr., Angaben zu Niederlassungen, Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsführung, Unternehmensstruktur, Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse z.B. Stamm-/Grundkapital, Gesellschafterstruktur, Konzernzugehörigkeit)
E-1.3 - Berufs- oder Handelsregisterauszug als Nachweis, dass der Bieter dort eingetragen ist
E-1.4 - Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen sowie dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 124 GWB vorliegen. Für den Fall, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, sind die Tatsachen, welche zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB geführt haben, nachzuweisen
E-1.5 - Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.6 - Verpflichtungserkärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.7 - Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als sechs Monate)
E-1.8 - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens EUR 1.000.000,00 für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 500.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall)
E-1.9 - Umsatz (in Euro) jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021 (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen
Geschäftsjahren); Mindestanforderung: jeweils über EUR 1.500.000,00
E-1.5 - Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.6 - Verpflichtungserkärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.10 - Referenzprojekte
Für die zu vergebende Leistung benennt der Bieter mindestens zwei von ihm (ggfs. auch in Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern) durchgeführte Referenzprojekte. Die Referenzprojekte müssen die Bereitstellung von Drucktechnik (Miete oder Kauf) für einen Einsatz im Rahmen einer Print & Follow-Lösung und entsprechende Serviceleistungen zum Gegenstand gehabt haben. Das Mindestvolumen der Referenzprojekte über die Gesamtlaufzeit hinweg muss jeweils EUR 500.000,00 betragen. Kontaktpersonen bei den Referenzkunden müssen benannt werden und bereit sein, Auskunft über die Leistungserbringung des Bieters zu geben. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen worden sein, d.h. es muss eine erfolgreiche Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Geräte beim Kunden innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt sein und es müssen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren Supportleistungen durch den Bieter erbracht worden sein.
Für die geforderten Referenzprojekte sind folgende Mindestinhalte erforderlich:
-Kunde/Auftraggeber
-Kontaktperson beim Kunden/Auftraggeber, Name, Telefon, E-Mail
-Bestätigung, dass die Kontaktperson beim Auftraggeber über die potenzielle Kontaktaufnahme zur Stellung von Rückfragen informiert wurde.
-Beschreibung des Projektes der vom Bieter im Rahmen des genannten Projekts erbrachten Leistungen
-Mindestvolumen: Bestätigung, dass der Referenzauftrag ein Mindestvolumen von EUR 500.000,00 (umfasst alle Projektteile, die konkreten Bezug zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand haben) hat und Angabe des konkreten Auftragsvolumens
E-1.11 - Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz
E-1.12 - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
E-1.13 - Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
E-1.14 - Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6RSM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, können bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nach-prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.