Rahmenvereinbarung zum Kauf, Lieferung, Montage, Entsorgung und Inspektion von sonstiger Objektausstattung für Schulen und Sportstätten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zum Kauf, Lieferung, Montage, Entsorgung und Inspektion von sonstiger Objektausstattung für Schulen und Sportstätten
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist als kreisfreie Stadt Schulträger über alle kommunal getragenen Schulen und übt im Rahmen des eigenen Wirkungskreises die Schulträgerschaft aus (§ 102 Abs. 1 SchulG M-V). Unter anderem obliegt dem Schulträger die Aufgabe den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken.
Als zuständiges Fachamt plant das Schulverwaltungsamt eine Rahmenvereinbarung für die Objektausstattung der 47 Rostocker Schulen und 41 Sportstätten.
Schulen und Sportstätten im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung, die Montage, Entsorgung und die Inspektion von Klassensätzen/Ausstattungsgegenstände für den allgemeinen Schulbetrieb an Schulen und Schulsportstätten in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorzunehmen.
Die Rahmenvereinbarung betrifft die Lieferung, Montage, Entsorgung und Inspektion von sonstiger Objektausstattung, u.a. Schülerstühle- u.tische, Dreiecks-, PC-Arbeits-, Lehrer-,und Trapeztische. Der gesamte Umfang der zu liefernden Ausstattungsgegenstände sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Des Weiteren betrifft die Rahmenvereinbarung, falls erforderlich, die maßstabsgerechten Planungsleistungen (eventuell Aufmaß) unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften, sowie die anschließende Lieferung und Montage, auch von Ersatzteilen nach Bedarf des Auftraggebers.
Im Rahmen des abzuschließenden Vertrages soll einmal jährlich eine Inspektion der beschafften Ausstattungsgegenstände vorgenommen werden.
Im Zuge der Inspektion werden Sicht-und Funktionsproben vorgenommen, lose oder verstellte Funktionsteile nachgezogen werden. Bei festgestellten Beschädigungen sollen dem Schulträger unverbindliche Reparaturangebote unterbreitet werden.
Die Rahmenvereinbarung wird unter Berücksichtigung folgender Kriterien vergeben:
• Preis zu 60 % • Bemusterung zu 30 % • Service zu 10 %
Bemusterung:
Die Bieter erhalten ein Aufforderungsschreiben zur Lieferung der zu bemusternden Ausstattungsgegenstände voraussichtlich in der 1. KW 2023. Die Bemusterung wird voraussichtlich zwischen der 3. und 5. KW 2023 stattfinden. Es werden alle Bieter informiert, deren Angebote nach erfolgter formeller Prüfung weiter in der Wertung sind. Die Kosten der Gestellung und die Abholung trägt der Bieter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124_LD VHB Eigenerklärung für nicht qualifizierte Unternehmen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung /Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Formblatt 124_LD VHB Eigenerklärung für nicht qualifizierte Unternehmen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung /Präqualifizierung zugelassen), Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzen drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf - Nachweis von mindestens 1 Referenz von einem vergleichbaren bestehenden oder abgearbeiteten Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber aus 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V
- Vereinbarung Kontrollen Mindestlohn nach § 10 VgG M-V
- Gewerbeanmeldung
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen
- Erklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen
Formblatt 124_LD VHB Eigenerklärung für nicht qualifizierte Unternehmen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung /Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf Erklärung zu folgenden Punkten : Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde.
-Ergänzung der Eigenerklärung zur Eignung (FB 124_LD) mit Benennung von mindestens einer Referenz aus 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen.
- Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
- Eigenerklärung, dass die angebotenen Ausstattungsgegenstände dem Nachhaltigkeitszertifkat „Level 3“ (Das europäische Programm zur Prüfung und Zertifizierung umweltfreundlicher und sozial verantwortlich hergestellter Büro‐ und Objektmöbel) entsprechen -www.levelcertified.eu- vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.