Lieferung 1 St. NKW mit LDK Referenznummer der Bekanntmachung: 222608
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung 1 St. NKW mit LDK
Lieferung 1 St. NKW mit LDK- 2-Achs-Allrad-Dreiseitenkipper mit Ladekran hinter dem Fahrerhaus fest montiert. Die Fahrerkabine soll für 2 Personen zugelassen sein. Motorleistung von ca. 250 KW. Betrieb des Frontschneepfluges und Aufsatzstreugerätes über eine fahrzeugeigene Kommunalhydraulik. Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, in der Winterperiode ein
5,0 m3 Aufsatzstreugerät ( ca. 10,5 t beladen / Heckaufbau) und ein Frontschneepflug ( bis max.1,4 t / Frontanbau) aufzunehmen. Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen
Kreisfreie Stadt Schwerin
Lieferung 1 St. NKW mit LDK- 2-Achs-Allrad-Dreiseitenkipper mit Ladekran hinter dem Fahrerhaus fest montiert. Die Fahrerkabine soll für 2 Personen zugelassen sein. Motorleistung von ca. 250 KW. Betrieb des Frontschneepfluges und Aufsatzstreugerätes über eine fahrzeugeigene Kommunalhydraulik. Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, in der Winterperiode ein
5,0 m3 Aufsatzstreugerät ( ca. 10,5 t beladen / Heckaufbau) und ein Frontschneepflug ( bis max.1,4 t / Frontanbau) aufzunehmen. Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Artikel 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 1 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]