PVD-Reaktor
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
PVD-Reaktor
Für die Entwicklung von nanostrukturierten Oberflächen und Hoch-Entropie-Legierungen im Bereich der Energiespeicherung durch Wasserstofferzeugung, -speicherung und -rückverstromung ist ein PVD-Reaktorsystem zu beschaffen.
Greifswald
Mit dieser Anlage sollen planare (ca. 150x150 mm) und tubuläre Substrate, z.B. Folien, Röhren oder Membranen, mit metallischen, magnetischen und/oder Kohlenstoffschichten im Vakuum mittels Kathodenzerstäubung beschichtet werden können und die aus einer Vielzahl von sich wiederholenden Prozessschritten bestehenden Beschichtungsprozesse in einem automatisierten Modus betreibbar sein.
Die Verwendung von im Winkel einstellbaren Kathoden soll eine senkrechte und eine konfokale Anordnung der Quellen ermöglichen. Stapelschichten sowie Co-Sputtern sollen so durch die selbe Anlage möglich sein. Auf diese Weise soll eine effiziente Beschichtungsmethode gewährleistet werden, die zu reproduzierbaren Ergebnissen führt.
zusätzliche Mindestanfoerdungern:
- CE-Konformität
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PVD Reaktor
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 63500
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://aurion.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/