IT 019-2021: Drucktechnik für Justiz M-V Referenznummer der Bekanntmachung: IT 019-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvz-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT 019-2021: Drucktechnik für Justiz M-V
Gegenstand der Vergabe die Ausstattung der in der Standortliste gem. Punkt 17 der Anlage 2 (Kriterienkatalog) genannten Standorte des Justizministeriums M-V mit Drucktechnik und die Erbringung zugehöriger Leistungen.
Gem. Standortliste der Anlage 2 (Kriterienkatalog)
Gegenstand der Vergabe ist die Ausstattung der in der Standortliste gem. Punkt 17 der Anlage 2 (Kriterienkatalog) genannten Standorte des Justizministeriums M-V mit Drucktechnik und die Erbringung von zugehörigen Leistungen im Wege eines zu schließenden Rahmenvertrages. Auftraggeber ist die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Lübecker Str. 283, 19059 Schwerin. Die DVZ M-V GmbH ist der zentrale IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Bedarfsträger dieser Beschaffung ist das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern (siehe Standortliste in Anlage 2). Über das Offene Verfahren IT 019-2021 soll die Ausstattung der Justiz M-V mit Drucktechnik (inkl. Druckertreiber) vorangetrieben werden. Neben der Lieferung der Drucktechnik hat der Auftragnehmer diese an den vom Auftraggeber bestimmten Standorten gem. den vertraglichen Regelungen aufzustellen, an das Stromnetz anzuschließen und und einem Gerätetest zu unterziehen. Ferner wird der Auftragnehmer die Instandhaltung in Form der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie der regelmäßigen Reinigung und weiterer vorbeugender Instandhaltungsleistungen gem. Anlage 2 (Kriterienkatalog) erbringen. Nach Vorstellung des Auftraggebers müssen Störungen im Hinblick auf die vom Auftragnehmer an den einzelnen Standorten gelieferten und aufgestellten Geräte innerhalb der festgelegten Wiederherstellungszeiten nach Zugang der Störungsmeldung vom Auftragnehmer beseitigt werden.
Die folgenden darüber hinausgehenden Leistungen ergeben sich ebenfalls aus den Anlagen 1 und 2 zum EVB-IT Kaufvertrag (Rahmenvertrag):
- Überlassung einer zentralen Management-Software auf Dauer (Kauf) und Softwarepflege
- Lieferung von Drucker-Tonern und Heftklammern
- Durchführung von Beratungsgesprächen
- Rücknahme/Entsorgung von Verpackungsmaterialien/Alttechnik
- Terminzustellungen
Mindest- und Höchstabnahmemengen:
Mindestabnahmemengen werden innerhalb des ersten Rahmenvertragsjahres abgerufen und belaufen sich auf die folgenden Werte:
- LK III (schwarz/weiß): 100 Drucker
- LK III (Farbe): 25 Drucker
- LK IV (schwarz/weiß): 10 Drucker
- LK IV (Farbe): 10 Drucker
Die Höchstabnahmemengen betragen für die gesamte Rahmenvertragslaufzeit:
- LK III (schwarz/weiß): 200 Drucker
- LK III (Farbe): 75 Drucker
- LK IV (schwarz/weiß): 50 Drucker - LK IV (Farbe): 50 Drucker
Gem. Anlage 1 (Preisblatt)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT 019-2021: Drucktechnik für Justiz M-V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Bekanntmachung des Auftragswerts wurde nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV verzichtet, da anderenfalls Rückschlüsse auf die Konditionen des bezuschlagten Unternehmens gezogen werden könnten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§§ 155 ff. GWB). Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - wie vorliegend - die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7