Beschaffung Hilfeleistungslöschfahrzeug - HLF 20 - Gemeinde Brunn/ FFw Brunn
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neverin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17039
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amtneverin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Hilfeleistungslöschfahrzeug - HLF 20 - Gemeinde Brunn/ FFw Brunn
Vorgesehen ist die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges - HLF 20 - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 16.000 kg.
Entsprechend dem Gesamtgewicht aus Los 1, Los 2 und Los 3 (Beladung, wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben), wird die tatsächliche Gesamtmasse gebildet. Die Gemeinde Brunn behält sich das Recht vor, einzelne Positionen zu streichen falls die zulässige Gesamtmasse überschritten wird. Angebote ohne Gewichtsaufstellung können nicht gewertet werden. Bieter, die nur ein oder zwei Lose abgeben, müssen eine Gewichtsbilanz über das jeweilige Los dem Angebot beifügen.
Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst Landes-, Kreis-, Gemeindestraße, unbefestigtes Gelände im Gebiet der Gemeinde Brunn, mit den Ortsteilen Brunn, Roggenhagen, Ganzkow und Dahlen sowie der Autobahn BAB 20.
Gemäß § 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) hat die Gemeinde den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gemeindegebiet sicherzustellen. Darüber hinaus für die Sicherstellung des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Technischen Hilfeleistung auf der BAB A20 sorge zu tragen.
Dazu gehört eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Das HLF 20 wird entsprechend der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Brunn als Ersatzbeschaffung benötigt.
Fahrgestell
17039 Brunn, Friedländer Straße 53
Herstellung und Lieferung eines Fahrgestells für eine Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug - HLF 20. Nähere Angaben in den Vergabeunterlagen.
Feuerwehrtechnischer Aufbau
17039 Brunn, Friedländer Straße 53
Herstellung und Lieferung Feuerwehrtechnischer Aufbau für Hilfeleistungs- und Löschgruppenfahrzeug – HLF 20. Nähere Angaben in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung auf andere Weise
Die Befähigung zur Berufsausübung weist ein Bieter, welcher in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unter Fristsetzung beizubringen.
- Nachweis über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers in Höhe von mindestens jeweils 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden (soweit keine Versicherung vorliegt, ist eine Erklärung abzugeben, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft / Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung eine solche Versicherung unverzüglich abschließen und dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn ein Nachweis vorlegen wird)
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wird)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit weist ein Bieter, welcher in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unter Fristsetzung beizubringen.
- drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Herstellung und Lieferung desselben Fahrzeugtyps wie dem ausgeschriebenen zum Gegenstand hatten)
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit weist ein Bieter, welcher in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unter Fristsetzung beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform subreport ELViS. Die entsprechenden Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über diese bereitgestellt. Es wird empfohlen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne entsprechende Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Die Abgabe eines Angebotes hat ausschließlich elektronisch verschlüsselt über subreport ELViS zu erfolgen.
Bei Fragen zur Vergabeplattform steht Ihnen der Support von subreport ELViS unter der Telefonnummer 0221 985 78-0 zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 17053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Das Verfahren vor der zuständigen Vergabekammer ist geregelt in den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Zur Überprüfung eines Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 17053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/