L 12 Baugrundaufschlüsse, Probenahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 222800
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
L 12 Baugrundaufschlüsse, Probenahmen
Bodenerkundung Land/ Wasser: Bohrungen bis 40m Tiefe ca. 19St / 14St; Drucksondierungen bis 40m Tiefe ca. 18St / 15St; KLeinbohrungen bis 15m Tiefe ca. 37 St; 8 St DPH bis 15m Tiefe, Probeentnahmen, Bohrkernlager, Ausbau von 3 Grundwassermessstellen, Verkehrssicherung für Aufschlussarbeiten und Bohrlochsondierungen im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung, Bohrlochsondierungen zur Kampfmittelortung für ca. 29 Aufschlusspunkte
Bodenerkundung Land/ Wasser: Bohrungen bis 40m Tiefe ca. 19St / 14St; Drucksondierungen bis 40m Tiefe ca. 18St / 15St; KLeinbohrungen bis 15m Tiefe ca. 37 St; 8 St DPH bis 15m Tiefe, Probeentnahmen, Bohrkernlager, Ausbau von 3 Grundwassermessstellen, Verkehrssicherung für Aufschlussarbeiten und Bohrlochsondierungen im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung, Bohrlochsondierungen zur Kampfmittelortung für ca. 29 Aufschlusspunkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]