Bewachungsleistungen, Kassen- und Aufsichtskräfte Schloss Bothmer in Klütz Referenznummer der Bekanntmachung: 221-121-Pe-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsleistungen, Kassen- und Aufsichtskräfte Schloss Bothmer in Klütz
Bewachungsleistungen sowie Kassen- und Aufsichtskräfte
Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen M-V
Werderstraße 141
19055 Schwerin
Vertrag über die Dauer von 4 Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung des Bieters zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB
- Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022
- Der Bieter muss zwingend die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*.
- Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile gegebenenfalls durch Unterauftragnehmer erbracht werden. Von ihnen ist die entsprechende obenaufgeführte Eigenerklärung spätestens vor Auftragserteilung vorzulegen.
- Falls eine Bietergemeinschaft gebildet wird: Erklärung der Mitglieder (siehe Punkt 3 der Bewerbungsbedingungen)
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
In den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung muss der Bieter mindestens drei gleichartige Referenzobjekte aus dem Kultur- und/oder Museumsbetrieb vorweisen können.
Der Bieter muss bestätigen, dass er über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. sich verbindlich verpflichten, im Falle einer Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung spätestens zum geplanten Vertragsbeginn abzuschließen. Die folgenden Mindestdeckungssummen sind zu erreichen:
Personenschäden: 2.000.000,00 €
Sach- und Umweltschäden: 1.000.000,00 €
Schlüsselverlustschäden: 250.000,00 €
Vermögensschäden: 250.000,00 €
Schäden gemäß Datenschutzrecht: 250.000,00 €
Beschädigung/ Verlust privater Sachen: 250.000,00 €
Der Bieter kann dies grundsätzlich durch die Vorlage von Eigenerklärungen bestätigen.
Er kann auch stattdessen oder zusätzlich Bescheinigungen oder sonstige Nachweise einreichen.
Der Bieter muss bestätigen, dass nur Personal eingesetzt wird, für das bei Arbeitsbeginn sowohl ein Führungszeugnis im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz ohne Eintragungen sowie der Nachweis über die Ausbildung als Brandschutz- und Ersthelfer vorgelegt werden kann.
Der Bieter muss bestätigen, dass zum vorgesehenen Vertragsbeginn ein gültiges Zertifikat nach DIN 77200 Sicherungsdienstleistungen vorhanden ist.
Der Bieter kann dies grundsätzlich durch die Vorlage von Eigenerklärungen
bestätigen. Er kann auch stattdessen oder zusätzlich Bescheinigungen oder sonstige Nachweise einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).