Touristische Projektentwicklung der Halbinsel Pütnitz
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ribnitz-Damgarten
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ribnitz-damgarten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Touristische Projektentwicklung der Halbinsel Pütnitz
Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat den ehemaligen Flugplatz Pütnitz von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben und beabsichtigt die Entwicklung der Fläche für eine touristische Nutzung. Aufgrund der historischen Nutzung des Geländes ist sowohl der Boden als auch das Grundwasser unter anderem mit Mineralölkohlenwasserstoffen, PAK und BTEX verunreinigt. Anhand von vorangegangenen Untersuchungskampagnen wurden insgesamt 41 Problembereiche identifiziert. Des Weiteren befinden sich auf dem ehemaligen Flugplatzgelände umfangreiche versiegelte Flächen sowie Gebäude, die im Rahmen der militärischen Nutzung des Geländes errichtet wurden.
Im Zuge der hier ausgeschriebenen Boden-, Grundwasser- und Bausubstanzuntersuchung sollen einerseits die 41 Problembereiche näher untersucht werden und anderseits bei den versiegelten Flächen und Gebäuden eine vorläufige abfallrechtliche Charakterisierung vorgenommen werden.
Halbinsel Pütnitz, Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
Der Gebäudebestand beinhaltet Gebäude, die im Zuge der militärischen Nutzung der Fläche errichtet worden sind. Insbesondere die ehemaligen Wohn- und Verwaltungsgebäude sowie die ehemaligen Flugzeughangars wurden dabei zu Beginn des Nutzungszeitraums Ende der 1930er Jahre errichtet. Im Zeitraum nach 1945 wurden diese durch einzelne kleinere Gebäude, insbesondere zu Lagerzwecken, ergänzt. Überschlägig gesehen können im Wesentlichen folgende Gebäudetypen hinsichtlich ihrer Bauweise und ihrer ehemaligen Nutzung unterschieden werden:
• Unterkunfts- und Verwaltungsgebäude der 1930er Jahre im Ziegelbauweise („Rote Stadt“), derzeit leerstehend • Weitere Unterkunfts- und Verwaltungsgebäude teils späterer Bauphasen in Ziegel-/ Mauerwerksbauweise, teils außen verputzt, überwiegend derzeit leerstehend • Ehemalige Flugzeughangars aus den 1930er Jahren, Nutzung teils als Lager- / Werkstatthallen und Technikmuseum • Sonstige Funktionsgebäude (Lager, Werkstätten, Sondernutzungen etc.), überwiegend derzeit leerstehend Im Rahmen der hier angefragten orientierenden Untersuchung ist vorgesehen, insgesamt 5 einzelne Gebäude exemplarisch hinsichtlich des Schadstoffinventars in der Bausubstanz zu untersuchen. Aufgrund des laufenden Abstimmungsprozesses sind die hierfür vorgesehenen Gebäude im Einzelnen noch nicht bekannt. Sie werden voraussichtlich erst nach Auftragserteilung, jedoch in jedem Fall vor Ausführung der Probenahmearbeiten benannt werden. Dabei ist davon auszugehen, dass mindestens ein Gebäude jeder der genannten Kategorien zu untersuchen ist. Im Rahmen der Untersuchungen sind Materialproben aus schadstoffverdächtigen Bauteilen zu gewinnen und auf die verdachtsspezifischen Parameter (Asbest, PAK, PCB, Schwermetalle, Holzschutzmittel, ggf. weitere bei entsprechendem Verdacht) zu untersuchen. Diese Bauteile werden im Rahmen der Ortsbegehungen durch das Probenahmepersonal angesprochen. Das hierfür eingesetzte Personal muss sachkundig sein, mindestens eine Person aus dem Team muss über einen Sachkundenachweis für Arbeiten an asbesthaltigen Produkten nach TRGS 519 verfügen. Beispiele für Materialien, die im Rahmen der Gebäudesubstanzuntersuchungen zu beurteilen sind, sind unter anderem Faserzementprodukte, Dachbahnen, Dämmmaterialien, Fugenfüllmassen, Konstruktionshölzer, Farbanstriche, Lacke und Beschichtungen sowie Putze und Fliesenkleber. Zur Untersuchung der mineralischen Bausubstanz sind je untersuchtem Gebäude ca. 2 bis 3 Bohrkerne zu entnehmen, davon mindestens einer aus der Außenwand und einer aus der Sohlplatte bzw. einer Geschossdecke. Die Analytik erfolgt nach LAGA M 20, Tab. II.1.4-1 (Mindestuntersuchungsprogramm für Bauschutt vor der Aufbereitung bei unspezifischem Verdacht). Die Probenahme ist mittels Probenahmeprotokoll sowie fotografisch zu dokumentieren. Da keine Grundrisspläne der Gebäude vorliegen, ist die Probenahmestelle im Protokoll textlich so zu beschreiben, dass sie eindeutig räumlich zugeordnet werden kann. Die voraussichtlich zu untersuchenden Gebäude sind derzeit ungenutzt und zum Schutz vor Vandalismus verschlossen. In Abstimmung mit dem Auftragnehmer wird seitens des Auftraggebers kurzfristig vor Beginn der Probenahmearbeiten eine Öffnung der Gebäudeeingänge vorgenommen, um den ungehinderten Zugang zu den zu untersuchenden Gebäuden gewährleisten zu können. Die Öffnung des Hangars schließt dabei eine Zugänglichkeit des Hallenraumes für Kraftfahrzeuge (z. B. Hubsteiger) ein. Alle übrigen Gebäude sind mit Fahrzeugen im Nahbereich anfahrbar, im Inneren jedoch nur zu Fuß zugänglich. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb sowie im Umfeld der zu untersuchenden Gebäude keine Versorgung mit Strom und Wasser vorhanden ist. Entsprechende Verbrauchsgüter und Geräte zur sicheren Durchführung der Probenahmearbeiten sind daher seitens des Auftragnehmers in eigener Regie zu beschaffen und zu betreiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Land: Deutschland