Neubau einer Gasdruckregelmessanlage (GDRMA) im Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pasewalk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Gasdruckregelmessanlage (GDRMA) im Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk
Neubau einer Gas- Druckregel- Messanlage (GDRMA) als Netzkopplungspunkt zwischen dem Gasnetz der E.DIS Netz GmbH und dem Verteilernetz der Stadtwerke Pasewalk GmbH.
Die Anlage (GDRMA) ist in einem begehbaren Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 35m² zu errichten. Die Anlage ist für max. Durchfluss ist für Vn = 2500 m3 / h zu dimensionieren. Hierbei ist zu beachten, dass bei Aufnahme des Betriebes für einen noch nicht zu benennenden Zeitraum eine Leistung von 500 m3/h zum Ansatz kommt. Die Gasdruckregelung und eichpflichtige Verrechnungsmessung sind dementsprechend auszulegen. Der Eingangsdruck beträgt l 0-25 bar und der Ausgangsdruck soll 3,3 bar betragen. Der Stromanschluss und ggf. Abwasseranschluss für eine Kondensateinleitung bei Nutzung von Brennwertgeräten, wird durch die Stadt Pasewalk hergestellt. Die Leistungsgrenzen sind eingangsseitig l O m außerhalb der Anlage in DP 25 und ausgangsseitig 2 m in DP 5.
Industriepark Berlin-Szczecin 17309 Pasewalk/Franzfelde Mecklenburg-Vorpommern Deutschland
Technische Anlage mit Gebäude in Fertigteilbauweise.
Durch den Auftragnehmer (Bieter) ist eine Montageplanung zu erstellen. Das Anlagenbauunternehmen (ggf. Nachunternehmer) muss über eine Zulassung gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 493A für die Planung und Fertigung verfügen.
Neubau einer Gas- Druckregel- Messanlage (GDRMA) als Netzkopplungspunkt zwischen dem Gasnetz der E.DIS Netz GmbH und dem Verteilernetz der Stadtwerke Pasewalk GmbH.
Die Anlage (GDRMA) ist in einem begehbaren Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 35m² zu errichten. Die Anlage ist für max. Durchfluss ist für Vn = 2500 m3 / h zu dimensionieren. Hierbei ist zu beachten, dass bei Aufnahme des Betriebes für einen noch nicht zu benennenden Zeitraum eine Leistung von 500 m3/h zum Ansatz kommt. Die Gasdruckregelung und eichpflichtige Verrechnungsmessung sind dementsprechend auszulegen. Der Eingangsdruck beträgt l 0-25 bar und der Ausgangsdruck soll 3,3 bar betragen. Der Stromanschluss und ggf. Abwasseranschluss für eine Kondensateinleitung bei Nutzung von Brennwertgeräten, wird durch die Stadt Pasewalk hergestellt. Die Leistungsgrenzen sind eingangsseitig l O m außerhalb der Anlage in DP 25 und ausgangsseitig 2 m in DP 5.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.