B 96 Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1 bis 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 221331
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 96 Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1 bis 2
Im Rahmen des gegenständlichen Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb soll die Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1 bis 2 (Leistungsphasen gem. HOAI), für das Projekt „B 96 Ausbau Ld.-Gr. BB bis Neustrelitz“ ausgeschrieben und vergeben werden.
B 96 Landesgrenze Brandenburg bis Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
B 96 Ausbau Ld.-Gr. BB bis Neustrelitz, Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1 bis 2
In Abhängigkeit der im Zuge der Planung festgestellten Schwierigkeiten oder Widerstände kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Eine Beschränkung der Anzahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden sollen, ist nicht vorgesehen. Es werden alle Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert, welche die Mindeststandards gem. Punkt 7.1 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerbs bzw. die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1 dieser EU-Bekanntmachung erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 45 (4) Nr. 2 VgV i.V.m. § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
§ 45 (1) Nr. 1 VgV i.V.m. § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz
§ 45 (4) Nr. 2 VgV i.V.m. § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,00 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- u. Vermögensschäden) in Höhe von 5,00 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärung zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und es muss in diesem Fall der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
§ 45 (1) Nr. 1 VgV i.V.m. § 45 (4) Nr. 4 VgV: Der Bewerber muss mindestens folgenden Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags aufweisen: Objektplanung Verkehrsanlagen
> 500.000,00 € (brutto). Den v.g. Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss der Bewerber jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben, damit dieses Eignungskriterium als erfüllt gilt.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV i.V.m. § 75 (5) VgV: Firmenreferenzen
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden soll.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV i.V.m. § 75 (5) VgV: Damit der Bewerber die Mindestanforderung an dieses Kriterium erfüllt, muss er mindestens eine Firmenreferenz benennen, welche mit der gegenständlich zu vergebenden Leistung vergleichbar ist und ab dem Jahr 2014 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung ausgeführt/geplant worden ist.
a.) In der Objektplanung Verkehrsanlagen:
Die vom Bewerber benannte Firmenreferenz wird als vergleichbar gewertet, wenn sie mindestens die nachfolgenden Kriterien erfüllt:
- Planung eines Um- und/oder Ausbaus einer Straße auf Basis der RAL 2012 entsprechend der Entwurfsparameter für die Entwurfsklasse EKL 3 oder höher oder Planung einer neu zu errichtenden Straße nach RAL 2012 und der Entwurfsklasse EKL 3 oder höher oder Planung einer neu zu errichtenden Autobahn nach RAA 2008 nach EKA 3 oder höher oder Planung eines Um- und/oder Ausbaus bzw. einer neu zu errichtenden Stadtstraße mit einer Verbindungsfunktion nach RIN 2008 mit der Verbindungsfunktionsstufe VS III oder höher
- Der Auftragswert der Einzelreferenz, welche als Referenz für die v. g. geforderten Planungsleistungen dienen soll, muss mindestens 250.000,00 € (brutto) betragen haben (inkl. eventueller Nachtragsleistungen) und
muss mindestens eine überplante Gesamtlänge von 4 km gehabt haben.
- Für die v. g. Einzelreferenz müssen mindestens die Grundleistungen nach HOAI für die Leistungsphasen 1 und 2 bearbeitet worden sein und die Planungsphase 2 muss abgeschlossen sein, d. h. die Vorplanung muss abgeschlossen sein.
- Im Rahmen der Vorplanung muss für die benannte Einzelreferenz ein Variantenvergleich durchgeführt worden sein.
Die v.g. Anforderungen müssen von einer einzelnen Firmenreferenz erfüllt werden, d.h. es ist nicht möglich, dass z.B. die Referenz 1 die Anforderungen XY erfüllt und die Referenz 2 die Anforderungen XX, sondern die benannte maßgebende Einzelreferenz muss alle v.g. Kriterien erfüllen, damit diese als vergleichbar gilt. Um eine Wertung der Firmenreferenzen vornehmen zu können, müssen diese Aussagen zu den o.g. Kriterien enthalten.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Über die folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- Datentransfersystem zur Projektkommunikation zwischen AN, AG und sonstigen Dritten (Datenserver), Datenaustausch mit LINFOS-Daten/LUNG/Arc-GIS/QGIS
- Software für die Erstellung der Kostenschätzungen mit Datenschnittstelle zu CARD AKVS
- CAD-Software
- Verkehrsplanungssoftware mit Datenschnittstelle von/zu CARD1
- Ausschreibungssoftware mit Datenschnittstelle von/zu iTWO
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten:
Der Bewerber muss bzw. die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem (Schlusszeichnung einer Führungsposition, Mehraugenprinzip o.ä.) verfügen. Für den Nachweis der Erfüllung des Mindeststandards ist das eigene Qualitätsmanagementsystem nachvollziehbar zu beschreiben.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandard gemäß Nr. 7.1 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, § 46 (3) Nr. 1 VgV, erfüllen.
§ 75 VgV
GWB § 123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus
Gemäß GWB § 123 (1) Nr. 1-10, (4) Nr. 1-2
GWB § 124 Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
(2) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammer/
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]