Ausschreibung von Objektplanungen (Gebäude/Innenräume) Erweiterung der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule (EKG) in Barsbüttel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Objektplanungen (Gebäude/Innenräume) Erweiterung der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule (EKG) in Barsbüttel
Objektplanungsleistungen für die Erweiterung der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule (EKG) in Barsbüttel, (Gebäude und Innenräume, §§ 34 ff., LPH 1-3 anlehnend an HOAI 2021)
Objektplanungsleistungen - Erweiterung der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule (EKG) in Barsbüttel
Barsbüttel
Objektplanungsleistungen für die Erweiterung der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule (EKG) in Barsbüttel, (Gebäude und Innenräume, §§ 34 ff., LPH 1-3 anlehnend an HOAI 2021)
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die Daten in dieser Bekanntmachung dienen lediglich einer groben Orientierung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
Nachweis der Berufsqualifikation;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— ggf. Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Erbringungszeitpunktes,
Beschreibung der Leistung (LPH), Angabe zu Förderprojekten sowie Benennung des öffentlichen oder privaten Empfängers, (vorzugswürdig, Planungsleistungen für den Um- resp. Neubau von Schulen) – Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Geschäftsjahre, (nur Beschäftigte die Planungsleistungen im vergleichbaren Bereich erbringen),
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,
die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt
- 02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer,
- 03 Erklärung nach Landesrecht Schleswig-Holstein,
- 04 Erklärung zum Personaleinsatz
- 05 Erklärung zur Berufshaftpflicht ODER: Bestätigung des Versicherers, dass im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird,
- 06 Erklärung zu Beschäftigtenzahlen
- 07 Erklärung nach Art. 5k VO (EU) 2022/576
- Vertragsentwurf (Architektenvertrag) Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 27.02.2023- ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da in Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine, insbes. die Abgabe der verbindlichen Angebote, noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind wahrheitsgemäß beizubringen.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten Erstangebote verhandelt wird. Die geforderte Darstellung der „Methodik Projektdurchführung“ mit den angeführten Unterpunkten werden die Bewerber/Bieter; Bewerber-/Bietergemeinschaften im Rahmen des Verhandlungsgespräches vornehmen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)