Stickstoffgenerator Referenznummer der Bekanntmachung: COIL-04-2022
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stickstoffgenerator
Das Umsetzungsprojekt CAMPFIRE wird die Konzeption und Forschung für eine Umsetzung der gesamten Transportkette „Grünes Ammoniak“ zur direkten Anwendung in Motoren und Brennstoffzellen für die stationäre Energieversorgung und maritime Mobilität sowie zur Versorgung von Wasserstoff-Tankstellen bündeln. Der Stickstoffgenerator dient für die Bereitstellung der Stickstoffversorgung mit hoher Reinheit für den Betrieb der Mittellastanlage.
- Der Stickstoffgenerator muss das Produkt mit einer Reinheit von mindestens 99,9999% liefern
- Der Stickstoffgenerator muss mindestens 23 Nm³/h der oben angegeben Reinheit liefern
- Das Produkt muss Öl- und Wasserfrei sein
- Der Stickstoffgenerator muss über ein Rohrbündel mit 12x50 Liter verfügen
- Der Temperaturbereich (Umgebungstemperatur) muss mindestens zwischen 5°C – 45°C liegen
- Das Rohrbündel muss mit einem Druck von mindestens 200 bar und höchstens bis 300 bar mit dem Produkt geladen werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
FB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
FB 123 Eigenerklärung zur Anerkennung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe
zwingend deutsch in Wort und Schrift
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/