Sanierung Kita "Kunterbunt" Neubrandenburg - TW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kita "Kunterbunt" Neubrandenburg - TW
Freiberufliche Leistung Tragswerksplanung LPH 1-6
Max-Adrion-Str. 41 -43 · 17034 Neubrandenburg
Die Kita Kunterbunt, Max-Adrion-Str. 41-43, 17034 Neubrandenburg (https://www.jul-kita.de/neubrandenburg-kita-kunterbunt/) liegt in der Randlage des Wohngebietes Dat-zeberg in Neubrandenburg.
Sie bietet 187 Kindern Platz. Der Stand der Betriebserlaubnis ist aktuell 30/81/66 Krip-pen-, Kindergarten- und Hortkinder.
Es werden dort aktuell ca. 150 Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder betreut.
Die Kita Kunterbunt ist eine Integrationseinrichtung (SGB IX und XII) und betreut bis zu 12 behinderte Kinder.
Die JUL-Tochter NOVIS ist Eigentümer der Kita. Die JUL gemeinnützige GmbH ist Mieter und Betreiber der Kita.
Die Unterbringung der Kinder ist in externen Räumen vorgesehen. Die Unter-bringung ist vertraglich noch nicht gesichert.
Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Kita auch bei einer Teilbelegung modernisiert werden soll, dazu sind entsprechende Konzepte durch den Architekten zu präsentieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.