Hochbaulicher und Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „RathausQuartier“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kühlungsborn
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kuehlungsborn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher und Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „RathausQuartier“
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn beabsichtigt in den kommenden Jahren den Verwaltungsstandort an der Ostseeallee zu modernisieren und zu erweitern. Die geplanten baulichen Investitionen betreffen folgende Gebäude:
- Rathaus: Es wird ein Anbau in der Größenordnung von ca. 250 m² BGF zur Flächenerweiterung, zur Herstellung einer barrierefreien Erschließung des Gebäudes und des zweiten Rettungsweges erforderlich.
- Verwaltungsneubau: Das rückwärtige Nebengebäude des Hauses Laetitia soll abgebrochen und – in Ergänzung der Funktionseinheiten des Rathauses - ein Verwaltungsneubau auf dem Grundstück in der Größenordnung von ca. 950 m² BGF realisiert werden. Die Möglichkeit eines baulichen Anschlusses an das Rathaus ist in diesem Kontext zu prüfen.
- Haus Rolle: Das Objekt ist sanierungsbedürftig und soll künftig neben dem Heimatmuseum und Lesezimmer auch die Stadtbibliothek beherbergen und die Funktion eines kulturellen Anlaufpunkt in der Stadt erfüllen. Neben der Sanierung, der energetischen Ertüchtigung und baulichen Eingriffen in die Grundrissstruktur des Bestandsgebäudes ist zusätzlich eine Erweiterung des Gebäudes in einer Größenordnung von ca. 900 m² BGF geplant.
Die Gebäude Rathaus, Haus Laetitia und Haus Rolle sind eingetragene Einzeldenkmäler, woraus sich entsprechend hohe Ansprüche an die Planung und Realisierung der erforderlichen baulichen Maßnahmen ergeben. Die Bearbeitung im Wettbewerb wie auch die bauliche Realisierung beinhalten ebenfalls die Neugestaltung der Frei- und Verkehrsanlagen.
Für die Hochbaumaßnahmen sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 6,15 Mio. € veranschlagt. Für die Herstellung der Frei- und Verkehrsanlagen (KG 500) ist der Kostenrahmen mit netto ca. 940.000,00 € veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische, städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierende Hochbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Gestaltung der Frei- und Verkehrsanlagen gefunden werden.
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung 25.10.2022
Einsendeschluss Bewerbungen 25.11.2022
Ausgabe der Unterlagen 14.03.2023
Kolloquium 28.03.2023
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 31.05.2023
Abgabe der Modelle 14.06.2023
Preisgerichtssitzung 11.07.2023
Ausstellung nachfolgend
Verhandlungsgespräche nachfolgend
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden (TN) ist auf 12 einschl. 3 vorausgewählter TN begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt, Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 9 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die TN am WB und wählt 5 weitere Bewerber als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften (BWG) nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/kuehlungsborn/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download z. V. gestellt. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:
1. Techn. und berufl. Leistungsfähigkeit
-durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder Bescheinigung der AK, die nicht älter als 2 Jahre ist).
-Referenz Architekt: Nachweis der verantwortl. Objektplanung Architektur im eigenen Büro (mind. LP 2-5 nach § 34 HOAI 2021) von 1 Bauvorhaben der HZ III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mind. 3,0 Mio.€ netto (in den KG 300 und 400), letzte erbrachte LP abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des jw. Auftraggebers.
-Referenz Landschaftsarchitekt: Nachweis der verantwortl. Objektplanung Frei- oder Verkehrsanlagen im eigenen Büro (mind. LP 2,3 und 5 nach §§ 39 / 48 HOAI 2021) von 1 Bauvorhaben der HZ III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mind. 600.000€ netto (in der KG 500), letzte erbrachte LP abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des jw. Auftraggebers.
Hinweis: Nachweis in Form eines Referenzblattes (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die LP 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist).
Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt zur Verfügung. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
2. Wirtschaftl. und finanz. Leistungsfähigkeit
-Berufshaftpflichtversicherung (BHV) Architekt: Gefordert wird im Auftragsfall eine BHV mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio.€ für Personenschäden sowie 2,0 Mio.€ für Sach- und Vermögensschäden.
-BHV Landschaftsarchitekt: Gefordert wird im Auftragsfall eine BHV mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio.€ für Personenschäden sowie 0,5 Mio.€ für Sach- und Vermögensschäden.
Hinweis: Zur Teilnahme am WB ist der Nachweis einer bestehenden BHV zu führen. Sofern die bestehende BHV nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, ist zusätzlich eine Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die gefordert Mindestdeckungssummen zu erhöhen, beizufügen. Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine BHV mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine BHV mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderl. Nachweise sind per Mail bis zum 25.11.22 an [gelöscht] zu senden.
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem:r Architekt:in und mindestens einem:r Landschaftsarchitekt:in sowie Bewerber:innen, die über beide genannten Berufsqualifikationen verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
- Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes
- Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur)
- Funktionalität des Erschließungskonzeptes
ARCHITEKTONISCHE UND GESTALTERISCHE QUALITÄT DES KONZEPTES
- Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes
- Erhalt der Denkmalqualität / Ensemblewirkung
- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben / multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten
- Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme
- Barrierefreiheit
- Ressourcen und Energie (Umgang mit dem Bestand / Baustoffe)
FREIRAUM- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT
- Gestalterische Qualität der freiraumplanerischen Konzeption
- Funktionalität und Nutzbarkeit
- Barrierefreiheit
REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 53.000,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 21.200,00 €
2. Preis 15.900,00 €
3. Preis 10.600,00 €
für Anerkennungen 5.300,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Bauabschnitten und diese ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 - 9 nach §§ 34, 39 und 47 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
- 50% Wettbewerbsergebnis
- 20% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
- 30% Angebotspreis
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 25.11.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [gelöscht].
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
- fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland