Erweiterung des WIRO Online Kundenportals um eine Serviceseite

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE803
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.WIRO.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische Wohnungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung des WIRO Online Kundenportals um eine Serviceseite

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72243000 Programmierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe von Programmierleistungen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 604 800.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufbau einer Serviceseite innerhalb des Online KundenCenters zur Erhöhung der Servicequalität für Mieter und Eigentümer der WIRO, die auf die WIRO zugeschnittene Funktionalitäten abbilden kann.

Neben einem Datenaustausch zwischen den Informationen aus dem ERP-System, der WIRO und der Serviceseite müssen diverse Drittsysteme, SQL-Server, separate Schnittstellen, Kalendersysteme und Importmöglichkeiten angebunden werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Vergabe der Leistung erfolgt gem. §14 Abs. 4 Nr. 2b VgV als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

Die Aufbau der Serviceseite soll in der Systemlandschaft der WIRO erfolgen, deren oberstes Ziel es ist, die Datensicherheit ihrer Mieter und Eigentümer zu gewährleisten und Satellitensysteme bzw. Komplexität zu vermeiden.

Ein Wettbewerb aus technischen Gründen besteht deshalb nicht, da nur diese Bieterin:

a) den SQL-Server der WIRO verwaltet, deren Prozesse, Funktionalitäten und Einstellungen kennt.

b) Schnittstellen für die WIRO-APPs (Wohnungsprotokolle, Technischer Bestand, Schadensabwicklung, ePost, …), Dokumentenablage (Archivsystem), Aufgabenmanagement usw. prgrammiert hat. Erforderliche Änderungen sind nur von der Bieterin vorzunehmen.

c) wichtige Systeme, die für die Serviceseite genutzt werden sollen (z.B. WIRO-Nutzerverwaltung (Berechtigungssteuerung)), programmiert hat.

d) Anpassungen an die vorhandene Anbindung des Dokumententransfers von den WIRO Systemen und Anwendungen zum Archivsystem innerhalb der ERP-Umgebung vornehmen darf

e) Änderungen an vorhandene Schnittstellen vom Hersteller des ERP-Systems (Archivschnittstelle, Merkmalsschnittstelle, Auftragsschnittstelle, Aktivitätenschnittstelle, BKM-Schnittstelle, SSO-Schnittstelle (Single Sign On)) vornehmen darf

Durch das über Jahre gewachsene Herrschaftswissen bei der Programmierung und Betreuung der Systeme der WIRO kann nur die Bieterin sicherstellen, dass die Funktion dieser Systeme im Verbund gegeben bleibt und das Risiko eines Systemausfalls oder Datenverlustes minimiert wird. Des Weiteren wird durch Minimierung der Schnittstellen durch Implementierung in bestehende Systeme die Überwachung des Systems sowie das Finden von Fehlern und Verhindern von unerlaubten Zugriffen erleichtert.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 604 800.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren, welches den Zweck verfolgt, die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags festzustellen, ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen, vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/10/2022