Anschaffung eines Online-Analysegerätes für Motorenabgase Referenznummer der Bekanntmachung: COIL-06-2022
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anschaffung eines Online-Analysegerätes für Motorenabgase
Im CAMPFIRE Open Innovation Lab (COIL) werden Versuchsfelder und Infrastrukturen konzipiert und umgesetzt, Reaktoren und Versuchsanlagen entwickelt, gefertigt, angepasst und optimiert, eine fachliche Begleitung von Entwicklungsarbeiten realisiert sowie der Testbetrieb durchgeführt.
Für die Motorenentwicklung innerhalb des Projektes CF08_2 ist die Anschaffung eines Online Analysegerätes für Verbrennungsmotorenabgase erforderlich.
Das zu beschaffende Online-Analysegerät für Motorenabgase soll hauptsächlich in der Forschung an Motorenprüfständen eingesetzt werden können. Die Online-Analyse muss alle gesetzlich überwachten gasförmigen Abgasbestandteile von Verbrennungsmotoren (NO, NOx, CO, CO2, THC), Schwefeldioxid (SO2), Ammoniak (NH3) und Lachgas (N2O) erfassen und bewerten können. Hierbei kann NOx auch durch Addition von NO und NO2, ermittelt werden.
Die geplante Nutzungsdauer soll 15 Jahre betragen.
Die Messung der gasförmigen Gesamtkohlenwasserstoffe kann als berechnete Größe aus den für das Verbrennungskonzept repräsentativen HC-Spezies, die vom optischen Analysator bestimmt werden, erfolgen. Die anderen aufgeführten gasförmigen Komponenten können über optische Analysatoren (Messverfahren) z.B. FTIR gemeinsam bestimmt werden.
Die Steuerung des Online-Analysegerätes muss sowohl über eine mitgelieferte Steuersoftware zur Bedienung mittels einer Anlagenanzeige und Eingabegeräte (Tastatur, Maus) als auch zur Bedienung an einem externen PC (verbunden via TCP/IP) sowie einen externen Anschluss über ein offenes Protokoll (z.B. AK-Protokoll) und entsprechende Schnittstelle (z.B. TCP/IP) auf einem Industrie-Rechnersystem verfügen.
Bei Verwendung eines FTIR Systems als Online-Analysegerät müssen passende Spektren und Auswertemethoden für gängige Motorkonzepte (Diesel, Benzin) sowie NH3/H2-Motoren vorhanden sein.
Das Online-Analyse-Gerät muss die in Tabelle 1 aufgeführten Abgaskomponenten mit einer Abtastrate von mindestens 2 Hz messen. Alle Abgaskomponenten sind warm und ohne vorherige Wasserabscheidung zu messen. Der Bezug auf den trockenen Zustand erfolgt durch Umrechnen, weshalb die Wasserkonzentration mitgemessen werden muss. Die Messwerte müssen eine hohe Linearität (besser 2%) im Bereich von 20% bis 100% des Messwertes aufweisen.
Wegen der Verwendung von Wasserstoff als einen Teil des Kraftstoffes für den Motor ist zu erwarten das die maximale Konzentration unterhalb 50% der UEG von Wasserstoff im Abgas liegen können. Diese Komponente Wasserstoff soll nicht mitgemessen werden, jedoch sollte die Anlage bei diesen Konzentrationen noch einwandfrei funktionieren und die in Tabelle 1 und 2 aufgelisteten Komponenten messen können.
Zu dem Messsystem muss ein beheizter rückspülbarer Abgasentnahmefilter (mit 2 Messgaseingängen und einem Messgasausgang) zur Entfernung fester Abgasbestandteile gehören (angeboten werden), um zu verhindern, dass die Messzellen verunreinigt werden. Die Heizungs- und Rückspülfunktionen der gesamten Abgasmessanlage müssen von dem systemeigenen Messrechner aus startbar und steuerbar sein. Ein integriertes Steuerungs- und Regelsystem für Volumenströme zu den Messgaszellen gehört auch zu dem Messsystem.
Der zu erwartenden Druckbereich des Analysegases liegt zwischen leichtem Unterdruck und 4 bar(a). Wegen des Vorhandenseins von Ruß und Partikel im Abgas wird eine Vorfilterung des Probengases angestrebt. Es werden weiterhin zwei Messgaseingänge mit Anschluss für beheizte Messgasschläuche benötigt. Die kontinuierliche Messzeit der Anlage sollte ohne Personalunterstützung während des Messbetriebes mindestens 16h betragen.
Das Messgerät wird auch in nichtklimatisierten Räumen betrieben, weshalb es bei Umgebungstemperaturen von 5°C bis zu 40°C ohne Einschränkungen arbeiten muss.
Es ist mindestens eine Ethernet-Schnittstelle (RJ45) mit AK-Protokoll via TCP/IP-Schnittstelle zur Kommunikation mit eventuell vorhandenen übergeordneten Leitrechnern notwendig. Das Gerät muss auch ohne Internetverbindung vollständig funktionsfähig sein. Ein Backup der installierten Software ist mitzuliefern und dem Kunden auszuhändigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
FB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
FB 123 Eigenerklärung zur Anerkennung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe
zwingend deutsch in Wort und Schrift
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/