Stromausschreibung Amt Malchin am Kummerower See 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022DR000020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Ort: Am Markt 1
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 92703
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Ort: Am Markt 1
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 92703
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Ort: Am Markt 1
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 92703
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Ort: Am Markt 1
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 92703
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Ort: Am Markt 1
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 92703
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Ort: Am Markt 1
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 92703
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Ort: Am Markt 1
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 92703
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Ort: Am Markt 1
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 92703
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Amt Malchin am Kummerower See 2023/2024
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Malchin am Kummerower See und der Amtsmitglieder,
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2024;
Liefermenge: ca. 868.337 kWh/Jahr.
Los Amt Malchin am Kummerower See
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Malchin am Kummerower See und der Amtsmitglieder,
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2024;
Liefermenge: ca. 868.337 kWh/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los Amt Malchin am Kummerower See
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wurde kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Das Verfhren wird gem. § 63 Abs. 1 Nr.3 VgV aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).