Speichererweiterung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Speichererweiterung
Das INP setzt zur Datenspeicherung auf eine Scale Out NAS Lösung der Firma Dell/EMC, bestehend aus einem Isilon/Powerscale Cluster mit 6 X410 Knoten. Dieses wird für die Forschungsdaten der 200 Mitarbeiter und die vSphere 7.0 Umgebung mit ca. 100 virtuellen Maschinen genutzt. Auf die Dateidienste wird zu 90% mittels Windows Clients, zu 10% mittels Linux-Client zugegriffen. Bei den virtuellen Maschinen handelt es sich um Anwendungsserver, Datenbankapplikationen und virtuelle PCs. Um den aktuellen und zukünftigen Speicherbedarf des INP abdecken zu können sowie die Datenverfügbarkeit zu gewährleisten ist eine Erweiterung in 2 Dell PowerScale Chassis a 900TB Nettokapazität notwendig. Die Chassis müssen zur Sicherstellung der Datenverfügbarkeit in 2 unterschiedlichen Brandschutzzonen betrieben werden und im Backend netzwerktechnisch separiert werden. Die Erweiterung des bestehenden Clusters kann nur mit Onefs kompatiblen Systemen erfolgen, dadurch wird entfällt ein potentiell fehlerbehaftet
Greifswald
Das INP setzt zur Datenspeicherung auf eine Scale Out NAS Lösung der Firma Dell/EMC, bestehend aus einem Isilon/Powerscale Cluster mit 6 X410 Knoten. Dieses wird für die Forschungsdaten der 200 Mitarbeiter und die vSphere 7.0 Umgebung mit ca. 100 virtuellen Maschinen genutzt. Auf die Dateidienste wird zu 90% mittels Windows Clients, zu 10% mittels Linux-Client zugegriffen. Bei den virtuellen Maschinen handelt es sich um Anwendungsserver, Datenbankapplikationen und virtuelle PCs. Um den aktuellen und zukünftigen Speicherbedarf des INP abdecken zu können sowie die Datenverfügbarkeit zu gewährleisten ist eine Erweiterung in 2 Dell PowerScale Chassis a 900TB Nettokapazität notwendig. Die Chassis müssen zur Sicherstellung der Datenverfügbarkeit in 2 unterschiedlichen Brandschutzzonen betrieben werden und im Backend netzwerktechnisch separiert werden. Die Erweiterung des bestehenden Clusters kann nur mit Onefs kompatiblen Systemen erfolgen, dadurch wird entfällt ein potentiell fehlerbehafteter Migrationsaufwand und das Risiko des Datenverlustes wird minimiert.
Zusätzlich wird ein Service- und Wartungsvertrag benötigt, bitte mit anbieten (Laufzeit 4 Jahre)
Finanzierungskosten mit jährlicher Zahlung über 5 Jahre (5 Raten) ist Vorraussetzung für die Anschaffung
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Es handelt sich bei der Beschaffung um eine Erweiterung der bereits verhandenen Speicherkapazitäten, ein Wechsel des Herstellers würde zu hohen Kosten führen. Die Erweiterung des bestehenden Clusters kann nur mit Onefs kompatiblen Systemen erfolgen, dadurch wird entfällt ein potentiell fehlerbehafteter Migrationsaufwand und das Risiko des Datenverlustes wird minimiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.concat.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/