Neubau Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie Greifswald Referenznummer der Bekanntmachung: 23/19-34
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie Greifswald
Gebäudeautomation
Felix-Hausdorff-Straße 2
17489 Greifswald
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald plant den Neubau des Zentrum für Life Science undPlasmatechnologie (Z4LP) innerhalb der Stadtgrenzen. Dazu wird eine vorhanden Parkplatzfläche beräumt undfür den bevorstehenden Neubau hergerichtet.
Dies beinhaltet unter anderem:
5 ISPs zur Automatisierung folgender Anlagen:
— Fernwärmeübergabestation,
— Heizungsverteiler mit 7 Regelkreisen,
— 2 St. Kältemaschine inkl. dachaufgestellte Rückkühler,
— 1 St. Kälteverteiler mit 7 Regelkreisen,
— 6 St. Klimaanlagen Zu-Abluft,
— 1 St. Teilklimaanlage Zu-Abluft,
— 12 St. Abluftanlagen,
— Integration von Anlagen aus: KG410, KG440, KG470 etc.,
— Aufschaltung auf Bestands-Leittechnik.
Dezentrale Regelung:
— 36 St. Laborraum,
— ca. 25 St. Einzelraumregelung sonstige (Konferenzräume, Produktionsbereiche etc.),
— ca. 310 St. Brandschutzklappen,
— Aufschaltung auf Bestands-Leittechnik.
Insgesamt:
— ca. 1 800 St. physikalische Datenpunkte,
— ca. 2 100 St. gemeinsame Datenpunkte (Bus-DP und Sollwerte),
— ca. 10 St. Schaltschrankfeld,
— ca. 13 000 m Leistungskabel,
— ca. 25 000 m Datenkabel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papendorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Felix-Hausdorff-Straße 2
17489 Greifswald
Fasst das NA 03 „Terminsichernde Maßnahmen“ und NA 4 „zusätzliche und entfallende bauliche Leistungen“ zusammen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papendorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
- bisher als Nachtrag beauftragt: NV 01 (8745,87 € Netto) – Schaltschrankkomponenten + NV 02 (71477,44 € Netto) Massenmehrungen und fehlenden Positionen
- neuer Nachtrag: NA03: nach Ablauf der Vertragslaufzeit muss die Firma zusätzliches Personal zur Absicherung der Bautätigkeit extern einkaufen. Die dabei entstehende Differenz wird als Schaden ausgeglichen. NA04: im Ergebnis der Werk- und Montageplanung sowie der Ausführung sind diverse Änderungen notwendig, welche über das NA04 angeboten und über NV03 zum Vertragsbestandteil werden.
Leistungen zwingend notwendig, eine Neuvergabe an Dritte technisch nicht umsetzbar in der GA