Grünanlagenpflege Stadtgebiet Waren (Müritz) ab/für 2023, Los 1-5 Referenznummer der Bekanntmachung: 318/10/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren (Müritz)
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waren-mueritz.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.waren-mueritz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünanlagenpflege Stadtgebiet Waren (Müritz) ab/für 2023, Los 1-5
Die Stadt Waren (Müritz) möchte die Grünanlagenpflege für das Stadtgebiet Waren für das Jahr 2023 mit Option der Verlängerung bis maximal 2028 vergeben. Es wurden 5 Lose nach Örtlichkeiten gebildet:
- Los 1 Stadtgebiet Waren West und Waren Nord mit nördlichen Außenstandorten
- Los 2 Stadtgebiet Waren Mitte und Waren Süd
- Los 3 Stadtgebiet Waren Ost, Papenberg, Kiebitzberg
- Los 4 Park Mühlenberg im Stadtgebiet Waren Nord
- Los 5 Park Nesselberg im Stadtgebiet Waren Süd, Papenberg
Zum Leistungsumfang gehören:
- Pflege der Gehölzflächen, Staudenflächen, Rosenflächen, Ranker und Baumscheiben sowie deren Schnitt und Wässerung
- Mähen der Rasenflächen, im Herbst Laubaufnahme
- Säuberung der unbefestigten und befestigten Flächen mit Treppen
- Aufnahme und Entsorgen von Müll
- Heckenschnitt, Strauchschnitt, Jungaufwuchs Schnitt am Hang
- Wechselflor pflanzen, pflegen und wässern in Beeten, Kübeln und Blumensäulen, incl. Zwiebeln stecken
Stadtgebiet Waren West und Waren Nord mit nördlichen Außenstandorten
Waren West, Waren Nord, Eldenholz, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin
Die Stadt Waren (Müritz) möchte die Grünanlagenpflege für das Stadtgebiet Waren West und Waren Nord mit nördlichen Außenstandorten (Los 1) für das Jahr 2023 mit Option der Verlängerung bis maximal 2028 vergeben.
Zum Leistungsumfang gehören:
- Pflege der Gehölzflächen, Staudenflächen, Rosenflächen, Ranker und Baumscheiben sowie deren Schnitt und Wässerung
- Mähen der Rasenflächen, im Herbst Laubaufnahme
- Säuberung der unbefestigten und befestigten Flächen mit Treppen
- Aufnahme und Entsorgen von Müll
- Heckenschnitt, Strauchschnitt
mit Option der Verlängerung bis maximal 2028
Stadtgebiet Waren Mitte und Waren Süd
Stadtmitte, Altstadt, Hafen, Am Seeufer, Fontanestraße, Specker Straße
Die Stadt Waren (Müritz) möchte die Grünanlagenpflege für das Stadtgebiet Waren Mitte und Waren Süd (Los 2) für das Jahr 2023 mit Option der Verlängerung bis maximal 2028 vergeben.
Zum Leistungsumfang gehören:
- Pflege der Gehölzflächen, Staudenflächen, Rosenflächen, Ranker und Baumscheiben sowie deren Schnitt und Wässerung
- Mähen der Rasenflächen, im Herbst Laubaufnahme
- Säuberung der unbefestigten und befestigten Flächen mit Treppen
- Aufnahme und Entsorgen von Müll
- Heckenschnitt, Strauchschnitt
- Wechselflor pflanzen, pflegen und wässern in Beeten, Kübeln und Blumensäulen, incl. Zwiebeln stecken
mit Option der Verlängerung bis maximal 2028
Stadtgebiet Waren Ost, Papenberg, Kiebitzberg
Waren Ost, Papenberg, Kiebitzberg
Die Stadt Waren (Müritz) möchte die Grünanlagenpflege für das Stadtgebiet Waren Ost, Papenberg, Kiebitzberg (Los 3) für das Jahr 2023 mit Option der Verlängerung bis maximal 2028 vergeben.
Zum Leistungsumfang gehören:
- Pflege der Gehölzflächen, Staudenflächen, Rosenflächen, Ranker und Baumscheiben sowie deren Schnitt und Wässerung
- Mähen der Rasenflächen, im Herbst Laubaufnahme
- Säuberung der unbefestigten und befestigten Flächen mit Treppen
- Aufnahme und Entsorgen von Müll
- Heckenschnitt, Strauchschnitt
mit Option der Verlängerung bis maximal 2028
Park Mühlenberg im Stadtgebiet Waren Nord
Bürgerpark Mühlenberg
Die Stadt Waren (Müritz) möchte die Grünanlagenpflege für den Park Mühlenberg im Stadtgebiet Waren Nord (Los 4) für das Jahr 2023 mit Option der Verlängerung bis maximal 2028 vergeben.
Zum Leistungsumfang gehören:
- Pflege der Gehölzflächen und Baumscheiben, Schnitt und Wässerung der Gehölze
- Mähen der Rasenflächen, im Herbst Laubaufnahme
- Säuberung der unbefestigten und befestigten Flächen mit Treppen
- Aufnahme und Entsorgen von Müll
- Heckenschnitt, Strauchschnitt
- jährlicher Schnitt Jungaufwuchs am Hang
mit Option der Verlängerung bis maximal 2028
Park Nesselberg im Stadtgebiet Waren Süd, Papenberg
Parkanlage Nesselberg
Die Stadt Waren (Müritz) möchte die Grünanlagenpflege für den Park Nesselberg im Stadtgebiet Waren Süd, Papenberg (Los 5) für das Jahr 2023 mit Option der Verlängerung bis maximal 2028 vergeben.
Zum Leistungsumfang gehören:
- Pflege der Gehölzflächen, Staudenflächen, Rosenflächen, Ranker und Baumscheiben sowie deren Schnitt und Wässerung
- Mähen der Rasenflächen, im Herbst Laubaufnahme
- Säuberung der unbefestigten und befestigten Flächen mit Treppen
- Aufnahme und Entsorgen von Müll
- Heckenschnitt, Strauchschnitt
- Wechselflor pflanzen, pflegen und wässern in Beeten incl. Zwiebeln stecken
mit Option der Verlängerung bis maximal 2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium 1.1.1: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Eigenerklärung mit Formblatt 124_LD),
Kriterium 1.1.2: Mitglied der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit Formblatt 124_LD).
Kriterium 1.2.1: Der Bieter verfügt zum Vertragsbeginn über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Nachweis: Vorlage Versicherungsschein oder Eigenerklärung),
Kriterium 1.2.2: Umsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit Formblatt 124_LD).
Kriterium 1.3.1: Der Bieter hat in den letzten 3 Jahren Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung mit Formblatt 124_LD),
Kriterium 1.3.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung erforderlichen Beschäftigten (Eigenerklärung mit Formblatt 124_LD).
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 9 Abs. 4 Vergabegesetz M-V und dessen Kontrolle gemäß § 10 Vergabegesetz M-V (siehe Anlage 4 und 5 der Ausschreibungsunterlagen), Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Nichtvorliegen eines Bezuges zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu II.1.6.) Angaben zu den Losen Die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung der einzelnen Lose richtet sich nach der Größe der Preisabstände zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten. Dasjenige Los, in dem der Abstand am höchsten ist, wird als erstes vergeben. Dasjenige Los, in dem der Abstand am zweithöchsten ist, wird als zweites vergeben, usw.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren (Müritz)
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.waren-mueritz.de