Vergabe der Leistungen eines treuhänderischen Sanierungsträgers für die Stadt Grevesmühlen Referenznummer der Bekanntmachung: 1034/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grevesmuehlen.eu/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Leistungen eines treuhänderischen Sanierungsträgers für die Stadt Grevesmühlen
Die Stadt Grevesmühlen beabsichtigt einen treuhänderischen Sanierungsträger i.S.d. §§ 157, 160 BauGB mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Wohnpark am Ploggenseering" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderprogramms "Zukunft Stadtgrün" zu beauftragen.
Grevesmühlen 23936
Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist die Begleitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Wohnpark am Ploggenseering" als treuhänderischer Sanierungsträger.
Der Sanierungsträger soll für sämtliche Maßnahmen, die innerhalb des Sanierungsgebiets anfallen, eingesetzt werden. Dies umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnungen der Einzelmaßnahmen als auch der Gesamtmaßnahme. Wahrzunehmende Aufgaben sind unter anderem die treuhänderische Mittelverwaltung nach §§ 160, 161 BauGB unter Beachtung der jeweils gültigen Förderrichtlinien, die Aufstellung und Fortschreibung des Maßnahmenplans, Antragstellungen bei Behörden insbesondere für Einzelmaßnahmen und Städtebauförderungsmittel, Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung von städtebaulichen Planungen und bei der Vorbereitung für die Vergabe von Einzelmaßnahmen sowie Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB und weitere. Eine genaue Beschreibung der wahrzunehmenden Aufgaben ist derzeit noch nicht möglich, da die Umsetzung einzelner Maßnahmen von der Gewährung von Fördermitteln abhängt. Eine Übersicht über die geplanten Einzelmaßnahmen sowie eine Karte des Gebiets sind als Anlagen den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die wahrzunehmenden Aufgaben werden u.a. folgende Aspekte umfassen:
- Vorbereitung und Begleitung der Einzelmaßnahmen sowie der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und durchführungsbezogene Untersuchungen und Gutachten
- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortschreibung städtebaulichen Planungen
- Verhandlung mit den zu beteiligenden Behörden und Mitwirkung bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Einrichtung, Bewirtschaftung und Verwaltung des Treuhandvermögens gem. § 160 BauGB
- Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB
- Vorbereitung der jährlich zu stellenden Förderanträge inkl. Bearbeitung der jährlichen Sachstandsberichte, Begleitinformationen und Monitoringberichte
- Erstellung der jährlichen Zwischenabrechnungen und der Abrechnung der Gesamtmaßnahme zum Abschluss der Gesamtmaßnahme
Der Vertrag beruht auf einer Vergütung von Unternehmensstundensätzen pro Aufwandstunde sowie von Tagessätzen (ab einem Stundenaufwand von acht Stunden pro Arbeitstag). Die Dauer der Leistungen ist auf die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme begrenzt. Der Sanierungsträger soll die Gesamtmaßnahme bis zu ihrem Abschluss begleiten. Die Laufzeit ist derzeit noch nicht absehbar. Geplant ist die Durchführung jedenfalls bis 2036, bei entsprechender Förderung auch darüber hinaus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe der Leistungen eines treuhänderischen Sanierungsträgers
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLG65DP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Es kann Nachprüfungsantrag gestellt werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/