FW Franzburg HLF20 - Los 1 Fahrgestell/Aufbau Los 2 Beladung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Franzburg
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18461
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
FW Franzburg HLF20 - Los 1 Fahrgestell/Aufbau Los 2 Beladung
Die Stadt Franzburg beabsichtigt ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF20) in Anlehnung an die DIN 14530-27 zu beschaffen. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
1 und 2
Los 1 Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau
Stadt Franzburg
Los 1: Lieferung eines Fahrgestells, sowie dem Aufbau und feuerwehrtechnischen Ausbau des Gesamtfahrzeuges
Die Leistungsbeschreibung enthält Optionen. Die Auftraggeberin behält sich bei Budgetüberschreitung das Recht vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen.
Der Optionspreis ist als Mehr-/Auf- oder Minderpreis gegenüber dem Grundangebot ohne Option anzugeben und muss im wertungsrelevanten Gesamtpreis inklusive sein (siehe letzte Seite Preisblatt). Der Auftragswert ändert sich dann nur um den angegebenen Optionspreis.
Die Angaben und II.2.7 sind als Richtwert zu verstehen da diese technisch nicht leer gelassen werden können
Los 2 Beladung
Stadt Franzburg
Lieferung der feuerwehrtechnischen (Teil-) Beladung eines HLF20 an die Feuerwehr Franzburg.
Die Angaben unter II.2.7 sind als maximaler Richtwert zu verstehen. Die Lieferung soll unverzüglich nach Auftragsvergabe an den Standort der Feuerwehr Franzburg erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage Handelsregisterauszug
- Erklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns;
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in
den letzten 3 Geschäftsjahren (brutto)
Der Auftrag wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter vergeben. Maßstab hierfür ist einerseits die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9001 oder gleichwertig. Dem Angebot für Los 1 und Los 2 ist deshalb ein Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 oder gleichwertig beizulegen.
Weiterhin werden für die Lose 1 nur Bieter zugelassen, die in den letzten 5 Geschäftsjahren mindestens 10 vergleichbare Fahrzeuge (HLF10/HLF20) gebaut haben. Die Referenzliste ist auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
- Vorlage von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren; Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlagen eine Bestätigung durch den Auftraggeber vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin
Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Auftragserteilung erfolgt nur bei Nichtüberschreiten des zur Verfügung stehenden Budgets sowie einer Freigabe durch den Fachausschuss. In diesem Falle erfolgt eine Aufhebung des Verfahrens; aus diesem Umstand können die Bieter keine Ansprüche herleiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.