B 104 OU Schwerin Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 222674
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 104 OU Schwerin Umweltplanung
Umweltplanung: Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
DE804 Schwerin
Umweltplanung: Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
in Abhängigkeit der im Zuge der Planung festgestellten Schwierigkeiten oder Widerstände kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
abgeschlossener Hoch- oder Fachhochschulabschluss
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto 200.000,00 Euro
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall:
Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. €.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe mindestens zwei Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen ab 2012 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung (bevorzugt aber aus den letzten drei Jahren) vorzulegen. Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
§ 46 (3) Nr. 9 VgV - Ausstattung zur Ausführung des Auftrags: Das für den Einsatz vorgesehene GIS ist mit der Angebotsabgabe zu benennen (Name und Versionsnummer).
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - mindestens zwei Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen ab 2012 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung.
Als vergleichbar werden Referenzen zum Aus- oder Neubau einer Bundesfernstraße (Bundesautobahn oder Bundesstraße) oder einer Landesstraße, jeweils mit einer Mindestlänge von 4 km gewertet, bei denen der Bieter den Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie zusätzlich einen Artenschutzbeitrag und/oder eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (eine FFH-Vorprüfung ist nicht ausreichend) erstellt hat.
Aus den Referenzen müssen die geforderten Details hervorgehen, aus denen die Vergleichbarkeit erkennbar ist (Straßenklasse, geplante Streckenlänge, ausgeführte Planungen, Ausführungsjahr). Zudem ist der Auftraggeber anzugeben.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: abgeschlossener Hoch- oder Fachhochschulabschluss
§ 46 (3) Nr. 9 VgV - Ausstattung zur Ausführung des Auftrags: Die Karten zu den einzelnen Gutachten sind zwingend mit einem geografischen Informationssystem (GIS) zu erstellen, das Dateien im Shape-Format einlesen und ausgeben kann.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]