TGA-Planung § 55 HOAI (2021) LP 1-9 Neubau Amtsbauhof
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zarrentin
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-zarrentin.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung § 55 HOAI (2021) LP 1-9 Neubau Amtsbauhof
Das Amt Zarrentin beabsichtigt den Neubau eines Amtsbauhofes im Gewerbegebiet der Stadt Zarrentin am Schaalsee (Gemarkung Zarrentin, Flur 7, Flurstück 172/17 und 173/8). Der Grunderwerb des Geländes erfolgt zurzeit. Es handelt sich um ein derzeit unbebautes/ unbefestigtes Grundstück von 23.173 m². Für die Vergabe der Planungsleistung wird ein offenes Verfahren gemäß VgV durchgeführt.
19246 Zarrentin am Schaalsee
Erbringung freiberuflicher Leistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Bauvorlageberechtigung, Eintragungsnachweise mit Eingangsnummern im Berufsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes und andere Bedingungen (Nachweis ist dem Angebot beizufügen)
- jährlicher Umsatz (C.2) 200.000 Euro netto
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (C.2) (Personenschäden 1.500.000 Euro,Sonstige Sachschäden 500.000 Euro)
- technische Ausrüstung (C.2): CAD-Arbeitsplatz
- Personal (C.2) mind. 2 Ingenieure, davon mind. 1 Ingenieur mit Berufszulassung
- Projektleiter/Stellvertreter (C.2) Projektleiter mind. 3 Jahre Berufserfahrung, Stellv. Projektleiter mind. 2 Jahre Berufserfahrung
- Referenzprojekte (C.2) mind.3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre; davon mind. 1 Referenz von 800.000,00 Euro BK brutto
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation bis zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten.
Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist über die Vergabeplattform zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zarrentin am Schaalsee
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]