Erstellung sekundärtechnischer Schaltungsunterlagen Erstellung sekundärtechnischer Schaltungsunterlagen in Verbindung mit der CAE-Software RUPLAN/EVU Referenznummer der Bekanntmachung: 22-165-W27
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wemag-netz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wempro.de
Nicht zutreffend.
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung sekundärtechnischer Schaltungsunterlagen Erstellung sekundärtechnischer Schaltungsunterlagen in Verbindung mit der CAE-Software RUPLAN/EVU
Die WEMAG Netz GmbH ist ein regionaler Verteilnetzbetreiber in Mecklenburg sowie Teilen Brandenburgs und Niedersachsens. Die Fläche des Netzgebietes beträgt rund 8.000 km2 und Gesamtleitungslänge ca. 15.000 Kilometer. Das Verteilnetz der WEMAG Netz GmbH wird in den Spannungsebenen Hoch-, Mittel- und Niederspannung betrieben und ist an das Höchstspannungs-Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH angeschlossen.
Die WEMAG Projektentwicklung GmbH gehört zur WEMAG-Gruppe und betreut Projekte den Themengebieten Strom, Gas, Wärme, Wasser, Erneuerbare Energien und Telekommunikation. Das Team besteht aus erfahrenen Spezialistinnen und Spezialisten zur Umsetzung und Begleitung von Projekten in den genannten Bereichen.
Die WEMAG Netz GmbH als auch die WEMAG Projektentwicklung GmbH benötigen wir für den Neu- und Umbau des Strom-Verteilungsnetzes entsprechende Dienstleistungen für die Erstellung sekundärtechnischer Unterlagen auf Basis des Programms "RUPLAN".
Ziel ist der Aufbau einer oder mehrerer Rahmenvereinbarungen auf Abruf zur Umsetzung der im Folgenden beschriebenen Anforderungen auf Nachweis und nach Aufwand.
Aus abrechnungstechnischen Gründen werden gleichlautende Rahmenverträge mit beiden Gesellschaften geschlossen.
Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf auf Seiten des Auftraggebers.
Weitere Mengen etc. ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in der Angebotsphase.
WEMAG Netz GmbH Obotritenring 40 19053 Schwerin Verschiedene Leistungsorte im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH. Vor-Ort-Tätigkeiten im Fall von z.B. Aufnahmen örtlicher Ist-Stände., WEMAG Projektentwicklung GmbH Obotritenring 40 19053 Schwerin
Aufgabenstellung an den Dienstleister:
- Durchführung von Revisionen in Bezug auf Schaltungsbücher verschiedener Energieversorgungsanlagen sowie leittechnischer Einrichtungen;
- Neuerstellung von Gesamtdokumentationen;
- Implementierung von neuen RUPLAN-Projekten in bestehende Projekte;
- Beraterfunktionen bezüglich betriebsinterner Vorschriften für Anlagendokumentation;
- Gewährleistung der elektrotechnischen und normativen Korrektheit der Unterlagen;
- Abrufbarkeit in maximal drei Werktagen;
- Bereitschaft für Vor-Ort-Termine;
- Für jeden Aufgabenbereich bezüglich Dokumentation sind entsprechende Referenzen darzulegen.
Die Laufzeit der zu schließenden Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch (nicht jedoch häufiger als drei Mal) um 12 Monate, soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 60 Monate.
Erfüllen mehr als 3 Bewerber die Anforderungen, werden davon nur die 6 nach den folgenden Kriterien besten Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen:
1) Referenzen (siehe Eignungsnachweis Ziff. 7) unter III.1.3). der Auftragsbekanntmachung);
2) Erfahrung des Personals (siehe Eignungsnachweis Ziff. 10) unter III.1.3). der Auftragsbekanntmachung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126 b BGB abzugeben. Der Teilnahmeantrag hat die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (16) (siehe Nachweise, die in den Ziffern III.1.1 - III.1.3 dieser Bekanntmachung aufgeführt sind) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Sämtliche Nachweise können als Kopien eingereicht werden. Die Einreichung eines Nachweises im Original ist nicht erforderlich.
1) Der Bewerber hat darzulegen, wer sich um den Auftrag bewirbt, also ob es sich um einen Einzelbieter oder eine Bietergemeinschaft handelt;
2) Wenn die Bildung einer Bietergemeinschaft geplant ist, müssen Bietergemeinschaften mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
b) in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und in der für die Durchführung des Vertrags ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird;
c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Soweit die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, müssen diese benannt werden und die entsprechenden Nachweise und Erklärungen auch von diesem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Zudem muss der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens verbindlich nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens für die Laufzeit des Projekts zur Verfügung stehen. Ist keine Bietergemeinschaft oder keine Eignungsleihe geplant, braucht zu Ziffer (2) kein Nachweis erbracht werden, der Bieter hat seinen Teilnahmeantrag ohne einen Nachweis zu Ziffer (2) abzugeben und mit dem Nachweis zu Ziffer (3) fortzufahren.
3) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Gültigkeit bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs);
4) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde (im Fall von Kleinunternehmern die Gewerbeanmeldung) oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
5) Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr) bzw. eine Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Ausländische Bieter können gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen;
6) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (möglichst nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig).
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit weitere Nachweise zu fordern.
7) Nachweis (Referenzen) über die Erfahrung des Unternehmens bezüglich vergleichbarer Projekte:
Nachweis (mindestens 3 Referenzen) zu Dokumentationsleistungen bei der Erstellung sekundärtechnischer Dokumentation nach DIN 40719 für Umspannwerke, Schaltstationen, usw. bei Energieversorgungsunternehmen (EVU) für Energieversorgungsanlagen in Verbindung mit der CAE-Software RUPLAN/EVU;
8) Eigenerklärung, dass der Bieter in der Lage ist, für das zum Einsatz kommende Personal - soweit es mit dem Auftraggeber oder Behörden kommuniziert - ein Sprachniveau Deutsch C1 zu gewährleisten (siehe Muster im Anhang);
9) Darstellung der voraussichtlichen Personalkapazität für den auszuführenden Auftrag zum Zeitpunkt der Auftragsausführung bzw. Ansprechpartner;
10) Angabe des einzusetzenden Fachpersonals mit Darstellung der persönlichen Qualifikation und Erfahrung (ggf. Kurzlebenslauf);
11) Eigenerklärung, dass die CAE-Software RUPLAN/EVU Version 4.82 beim Bieter vorhanden und einsatzfähig ist (ggf. aktuelle Lizenzvereinbarung);
12) Nachweis, dass die Zusatzanwendung Multi-Page-PDF für RUPLAN vorhanden ist;
13) Nachweis, dass der Ansprechpartner den Status "Elektrofachkraft", mindestens aber den Titel der "elektrotechnisch unterwiesenen Person" (EUP) besitzt (ggf. Zertifikat);
14) Benennung der Teile des Auftrags, die der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sowie der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis der Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit weitere Nachweise zu fordern.
Die Vergabeunterlagen für die Verhandlungsphase werden den Bewerbern, die zur die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, unter der Voraussetzung zur Verfügung gestellt, dass sie eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben (siehe Anlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Für die Bewerbung stellt die Vergabestelle die Bewerbungsunterlagen elektronisch auf der Vergabeplattform DTVP zum Download zur Verfügung (siehe I.3). In jedem Falle werden interessierte Bewerber gebeten, sich auf der Vergabeplattform als Bewerber mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bewerberfragen und Klarstellungen informiert werden können. Die Registrierung ist kostenfrei möglich;
2. Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich dort im Wege von Bewerberinformationen beantwortet;
3. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig abzugeben bzw. beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene bzw. leistungsbezogene Unterlagen nachzufordern oder den Bewerber zur Vervollständigung aufzufordern. Werden Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist nicht beigebracht oder vervollständigt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags;
4. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform DTVP einzureichen. Die Vergabestelle wird Teilnahmeanträge nicht berücksichtigen, die nicht form- und/oder fristgerecht eingereicht werden;
5. Die Vergabestelle behält sich vor, den Teilnahmewettbewerb zu jedem Zeitpunkt zu modifizieren oder durch einfache Mitteilung zu beenden, insbesondere dann, wenn nicht genügend qualifizierte Bewerbungen eingehen. Im Falle der Beendigung des Verfahrens während des Teilnahmewettbewerbs sind Ansprüche gegen die Vergabestelle ausgeschlossen.
Bewerber, die ihre Bewerbungsunterlagen im Verlauf des Verfahrens ganz oder teilweise publizieren oder Dritten ohne Einverständnis der Vergabestelle aushändigen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Unterlagen haftet die Vergabestelle nur im Fall nachweislich schuldhaften Verhaltens.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y43YWGHM0UFQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/