RV Lieferung von SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests Referenznummer der Bekanntmachung: 220-182-KH-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Lieferung von SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Feststellung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus (Corona)
SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests (nasal) - Bereich Schulamt Greifswald
Lieferung an bis zu 200 Adressen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Greifswald
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Feststellung einer Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus (Corona) - nasal - zur Bedarfsdeckung der Schulen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Greifswald
Mindestabnahmenge: 300.000 Stück
davon als Erstabruf: 100.000 Stück
Mindestabnahmenge je Abruf: 100.000 Stück
Höchstmenge: 2.050.000 Stück
Über die Mindestabnahmemenge hinausreichende Abnahmeverpflichtungen des Auftraggebers/ der Bedarfsstelle bestehen nicht.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers jeweils um bis zu 6 Monate verlängert werden. Der Auftragnehmer kann der Verlängerung in einer Frist von 2 Wochen nach Zugang schriftlich widersprechen. Ohne Widerspruch gilt die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der Frist als verlängert. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.12.2024. Unabhängig von zeitlichen Vorgaben endet die Rahmenvereinbarung sobald die Höchstmengen gemäß § 5 Abs. 3 abgerufen und vertragsgemäß geliefert wurde.
Die Frist zur Einsendung von Bieterfragen endet mit Ablauf des 04.11.2022.
Der angegebene Schätzwert bezieht sich auf die Höchstmenge der aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Stückzahl.
SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests (nasal) - Bereich Schulamt Neubrandenburg
Lieferung an bis zu 200 Adressen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Feststellung einer Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus (Corona) - nasal - zur Bedarfsdeckung der Schulen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg
Mindestabnahmenge: 300.000 Stück
davon als Erstabruf: 100.000 Stück
Mindestabnahmenge je Abruf: 100.000 Stück
Höchstmenge: 1.225.000 Stück
Über die Mindestabnahmemenge hinausreichende Abnahmeverpflichtungen des Auftraggebers/ der Bedarfsstelle bestehen nicht.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers jeweils um bis zu 6 Monate verlängert werden. Der Auftragnehmer kann der Verlängerung in einer Frist von 2 Wochen nach Zugang schriftlich widersprechen. Ohne Widerspruch gilt die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der Frist als verlängert. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.12.2024. Unabhängig von zeitlichen Vorgaben endet die Rahmenvereinbarung sobald die Höchstmengen gemäß § 5 Abs. 3 abgerufen und vertragsgemäß geliefert wurde.
Die Frist zur Einsendung von Bieterfragen endet mit Ablauf des 04.11.2022.
Der angegebene Schätzwert bezieht sich auf die Höchstmenge der aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Stückzahl.
SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests (nasal) - Bereich Schulamt Rostock
Lieferung an bis zu 200 Adressen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Rostock
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Feststellung einer Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus (Corona) - nasal - zur Bedarfsdeckung der Schulen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Rostock
Mindestabnahmenge: 300.000 Stück
davon als Erstabruf: 150.000 Stück
Mindestabnahmenge je Abruf: 100.000 Stück
Höchstmenge: 2.075.000 Stück
Über die Mindestabnahmemenge hinausreichende Abnahmeverpflichtungen des Auftraggebers/ der Bedarfsstelle bestehen nicht.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers jeweils um bis zu 6 Monate verlängert werden. Der Auftragnehmer kann der Verlängerung in einer Frist von 2 Wochen nach Zugang schriftlich widersprechen. Ohne Widerspruch gilt die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der Frist als verlängert. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.12.2024. Unabhängig von zeitlichen Vorgaben endet die Rahmenvereinbarung sobald die Höchstmengen gemäß § 5 Abs. 3 abgerufen und vertragsgemäß geliefert wurde.
Die Frist zur Einsendung von Bieterfragen endet mit Ablauf des 04.11.2022.
Der angegebene Schätzwert bezieht sich auf die Höchstmenge der aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Stückzahl.
SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests (nasal) - Bereich Schulamt Schwerin
Lieferung an bis zu 200 Adressen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Greifswald
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Feststellung einer Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus (Corona) - nasal - zur Bedarfsdeckung der Schulen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Schwerin
Mindestabnahmenge: 300.000 Stück
davon als Erstabruf: 150.000 Stück
Mindestabnahmenge je Abruf: 100.000 Stück
Höchstmenge: 2.175.000 Stück
Über die Mindestabnahmemenge hinausreichende Abnahmeverpflichtungen des Auftraggebers/ der Bedarfsstelle bestehen nicht.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers jeweils um bis zu 6 Monate verlängert werden. Der Auftragnehmer kann der Verlängerung in einer Frist von 2 Wochen nach Zugang schriftlich widersprechen. Ohne Widerspruch gilt die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der Frist als verlängert. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.12.2024. Unabhängig von zeitlichen Vorgaben endet die Rahmenvereinbarung sobald die Höchstmengen gemäß § 5 Abs. 3 abgerufen und vertragsgemäß geliefert wurde.
Die Frist zur Einsendung von Bieterfragen endet mit Ablauf des 04.11.2022.
Der angegebene Schätzwert bezieht sich auf die Höchstmenge der aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Stückzahl.
SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests (Spucktest) - Bereich M-V
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Feststellung einer Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus (Corona) - Spucktests - zur Bedarfsdeckung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern
Mindestabnahmenge: 1.000 Stück
davon als Erstabruf: 1.000 Stück
Mindestabnahmenge je Abruf: 10.000 Stück
Höchstmenge: 10.000 Stück
Über die Mindestabnahmemenge hinausreichende Abnahmeverpflichtungen des Auftraggebers/ der Bedarfsstelle bestehen nicht.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers jeweils um bis zu 6 Monate verlängert werden. Der Auftragnehmer kann der Verlängerung in einer Frist von 2 Wochen nach Zugang schriftlich widersprechen. Ohne Widerspruch gilt die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der Frist als verlängert. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.12.2024. Unabhängig von zeitlichen Vorgaben endet die Rahmenvereinbarung sobald die Höchstmengen gemäß § 5 Abs. 3 abgerufen und vertragsgemäß geliefert wurde.
Die Frist zur Einsendung von Bieterfragen endet mit Ablauf des 04.11.2022.
Der angegebene Schätzwert bezieht sich auf die Höchstmenge der aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Stückzahl.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vordruck "Angebot" (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
- Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)*
- Vordruck "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe
von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
- Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*.
- Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck "Angebot"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen
Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist daraufhin von jedem benannten
Unterauftragnehmer einzureichen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
- Hinwirken auf Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Leistungsverzeichnis)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).