Zentrales NetApp-Cluster AFF-A250
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrales NetApp-Cluster AFF-A250
Die Einrichtung einer komplexen standortübergreifenden NetApp Storage Lösung in der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (SBV M-V) ermöglicht eine konsistente Umgebung, einheitliche Datenservices und ein zentralisiertes Management. Daten und Produktionsapplikationen können effizient migriert und aus dem Datacenter zu Backup- und Recovery-Zwecken in das Backup Storage Cluster ausgelagert werden.
Der Einsatz von Cloud-nativen Technologien und Methoden ermöglicht, Applikationen und Innovationen schneller und dynamischer bereitzustellen. Schnelleres betriebliches Recovery durch Verwenden von Snapshot-Kopien zum Wiederherstellen von Dateien, Verzeichnissen und Volumes in Sekunden sowie das Minimieren von Datenverluste mit granularen, zeitpunktgenauen Kopien und der Schutz der Daten der SBV M-V vor Ransomware zeichnen diese Lösung aus.
Das aktuell verwendete NetApp Cluster FAS8200 ist für den eingesetzten Zweck nicht mehr nutzbar, technisch verbraucht und entspricht den Anforderungen des Rechenzentrums der SBV M-V nicht mehr. Das NetApp Cluster FAS8200 HA ist daher unter Beibehaltung des Technologie-Stacks zu ersetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mindestjahresumsatz in Höhe von 2.000.000 Euro
- Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich in Höhe von 1.400.000 Euro
- Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe (Personenschäden 1.500.000 Euro und Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 250.000 Euro)
(siehe Erklärung zur Eignung)
- es wird eine vergleichbare Referenz gefordert (siehe Erklärung zur Eignung)
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 Abs. 3 und 4 VgV
Das Rechenzentrum der Straßenbauverwaltung M-V mit den ca. 800 entsprechenden Nutzerinnen und Nutzern muss funktionsfähig sein. Der Landesdienstleister kann die Erbringung der Leistung nicht vollziehen. Dies war nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit vor, die eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 10 Kalendertage ermöglicht. Weiterhin ist eine Angebotserstellung innerhalb der Angebotsfrist möglich, da die geringe Komplexität der Leistung eine Angebotserstellung innerhalb der Angebotsfrist ermöglicht (vgl § 20 Abs. 1 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]