Erneuerung Storage System Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000606052

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3835440
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rückbau nuklearer Anlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung Storage System

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000606052
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48821000 Netzwerkserver
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erneuerung Storage System

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48800000 Informationssysteme und Server
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erneuerung Storage System

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung gem. Kriterienkatalog / Gewichtung: 60 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 159-452457
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung Storage System

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es liegen Aufhebungsgründe gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 4 VgV vor.

Im Rahmen der Prüfung der Rüge eines Bieters ist aufgefallen, dass die Zuschlagskriterien fehlerhaft ausgestaltet wurden. Betroffen sind mehrere Unterkriterien des Zuschlagskriteriums „Qualität“. Die gewählte Ausgestaltung der Unterkriterien lässt keine differenzierte Bewertung der Angebote im eigentlichen Sinn zu. Diese Unterkriterien haben sich daher als untauglich für die Zuschlagsentscheidung erwiesen. Durch das Leerlaufen der betroffenen Unterkriterien verschiebt sich im Ergebnis die vorgesehene Gewichtung der Zuschlagskriterien. Dies stellt einen wesentlichen Mangel der Vergabeunterlagen bzw. einen (schwerwiegenden) Verfahrensfehler dar.

Die Aufhebung des Vergabeverfahrens dient der Korrektur dieser wertungsrelevanten Verfahrensfehler. Es ist kein milderes Mittel ersichtlich, welches vorrangig ergriffen werden könnte. Eine Wiederholung der Wertung oder eine anderweitige Heilung des Fehlers kommt nicht in Betracht, da es einer wesentlichen Überarbeitung der qualitativen Zuschlagskriterien bedarf. Da mehrere Unterkriterien betroffen sind und sich herausgestellt hat, dass die gewählte Struktur der Zuschlagskriterien insgesamt überarbeitungsbedürftig ist, wird von einer nur teilweisen Zurückversetzung abgesehen.

Darüber hinaus wird derzeit aufgrund von nach der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens eingetretenen Umständen erwogen, den Beschaffungsgegenstand grundlegend zu ändern.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2022