Erneuerung Storage System Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000606052
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3835440
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Storage System
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es liegen Aufhebungsgründe gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 4 VgV vor.
Im Rahmen der Prüfung der Rüge eines Bieters ist aufgefallen, dass die Zuschlagskriterien fehlerhaft ausgestaltet wurden. Betroffen sind mehrere Unterkriterien des Zuschlagskriteriums „Qualität“. Die gewählte Ausgestaltung der Unterkriterien lässt keine differenzierte Bewertung der Angebote im eigentlichen Sinn zu. Diese Unterkriterien haben sich daher als untauglich für die Zuschlagsentscheidung erwiesen. Durch das Leerlaufen der betroffenen Unterkriterien verschiebt sich im Ergebnis die vorgesehene Gewichtung der Zuschlagskriterien. Dies stellt einen wesentlichen Mangel der Vergabeunterlagen bzw. einen (schwerwiegenden) Verfahrensfehler dar.
Die Aufhebung des Vergabeverfahrens dient der Korrektur dieser wertungsrelevanten Verfahrensfehler. Es ist kein milderes Mittel ersichtlich, welches vorrangig ergriffen werden könnte. Eine Wiederholung der Wertung oder eine anderweitige Heilung des Fehlers kommt nicht in Betracht, da es einer wesentlichen Überarbeitung der qualitativen Zuschlagskriterien bedarf. Da mehrere Unterkriterien betroffen sind und sich herausgestellt hat, dass die gewählte Struktur der Zuschlagskriterien insgesamt überarbeitungsbedürftig ist, wird von einer nur teilweisen Zurückversetzung abgesehen.
Darüber hinaus wird derzeit aufgrund von nach der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens eingetretenen Umständen erwogen, den Beschaffungsgegenstand grundlegend zu ändern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).