Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Ostsee-Alster (OSTA).
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Ostsee-Alster (OSTA).
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Verkehrsangebote auf dem „Teilnetz Ostsee-Alster (OSTA)“ mit ca. 4,3 Mio. Zugkm p. a. in Summe aller beteiligten Aufgabenträger ab dem Fahrplanwechsel 12/2026 (Jahresfahrplan 2027) über eine Laufzeit von voraussichtlich 14 Fahrplanjahren.
Eisenbahnstrecken Rostock Hbf – Schwerin Hbf – Büchen – Hamburg Hbf, Lübeck – Bad Kleinen einschließlich der neu zu schaffenden Infrastruktur einer Verbindungskurve in der Relation Lübeck – Schwerin.
Zur Vergabe sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte in zwei Betriebsstufen (BS), die jeweils in Elektrotraktion zu erbringen sind, vorgesehen:
BS B (B = Beginn) mit folgenden Verkehrsangeboten: Erbringung ab dem Fahrplanwechsel 12/2026 (Jahresfahrplan 2027) auf den Linien RE1, RE2 und RB18; RE1 Rostock - Hamburg, die Grundtakte des Verkehrsangebotes umfassen folgende überlagerte Takte: täglich 2-h-Takt Rostock - Hamburg, täglich Verdichtungen zum 1-h-Takt Schwerin - Hamburg, Verdichtungen zum Stunden- bzw. Halbstundentakt Büchen - Hamburg nach den Anforderungen der Aufgabenträger in Schleswig-Holstein und Hamburg; RE2 Rostock - Bad Kleinen und RB18 zur Anbindung des Umsteigeknotens Bad Kleinen im 1-h-Takt (Anschlüsse von/nach Lübeck); Leistungsumfang ca. 3,3 Mio. Zug km p. a. über eine Laufzeit von 3 Fahrplanjahren bis zur Umstellung auf BS L.
BS L (L = Lübeck) mit erweiterten Verkehrsangeboten auf den Linien RE1, RE2, RE4 und RB18: Erbringung ab dem Fahrplanwechsel 12/2029 (Jahresfahrplan 2030) auf der Linie RE1 Rostock - Hamburg analog BS1; in neuen Linienführungen RE2 Rostock - Bad Kleinen - Lübeck (Einzelfahrten auch Rostock - Schwerin) und RE4 Schwerin - Lübeck jeweils zweistündlich überlagert zum 1-h-Takt auf den zentralen Streckenabschnitten; weiterhin Leistungen der RB18 nach Bedarf zur Anschlussicherung in Bad Kleinen, Leistungsumfang ca. 4,3 Mio. Zug km p. a. über eine Laufzeit von voraussichtlich 11 Fahrplanjahren.
Das Verkehrsangebot im Zielzustand der BS L berücksichtigt insbesondere die Planungen des Deutschlandtaktes. Die Leistungen von/nach Lübeck im Volumen von ca. 1,0 Mio Zugkm p. a. werden in wesentlichen Teilen aus auslaufenden vertraglichen Bindungen in das Teilnetz OSTA überführt. Infrastrukturseitige Voraussetzung dafür ist, dass auf dem Streckenabschnitt Lübeck – Bad Kleinen die dort vorgesehenen Ausbaumaßnahmen, insbesondere die Elektrifizierung einschließlich des Baus einer Verbindungskurve, abgeschlossen sind.
Die Leistungserbringung soll nach dieser Planung über beide Betriebsstufen nach einer Gesamtlaufzeit von 14 Fahrplanjahren zum europäischen Fahrplanwechsel im Dezember 2040 enden. Die Planung der Fahrzeuganforderungen stellt auf Neufahrzeugparks mit 55 cm-Einstiegshöhe (prm-Bereich auch kombiniert 55/76 cm Einstiegshöhe) ab. Die Fahrzeugparks müssen für den Regelbetrieb mit Betriebskonzepten, die ein Stärken und Schwächen in Büchen gestatten, ausgelegt sein. Die Spitzen-Sitzplatzkapazitäten sollen damit auf mindestens 694 vollwertige Sitzplätze je Zug im Abschnitt Büchen - Hamburg ausgeweitet werden. Für die Fahrzeugparks ist ein vorgegebenes Design gemäß Designhandbuch Mecklenburg-Vorpommern anzuwenden. Die Aufgabenträger bieten weiterhin an, das Risiko der Wiederverwendung von Neufahrzeugen für das Netz nach Ablauf des zu vergebenden Verkehrsvertrags unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen und eine Wiedereinsatzgarantie auszusprechen.
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen. Der zu vergebende Verkehrsvertrag enthält weiterhin eine Option für die Auftraggeberseite, vom EVU im Rahmen der Beschaffung des Neufahrzeugparks die Bestellung jeweils eines weiteren Dreiteilers und / oder eines weiteren Fünfteilers zu verlangen (Option zusätzliches Fahrzeug). Einzelheiten enthalten jeweils die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legt der Bieter mit seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes vor, in dem er ansässig ist. Darüber hinaus ist es erwünscht, aber nicht erforderlich, dass der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an seinem Unternehmen vorlegt.
Zudem hat der Bieter zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der Berechtigung zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung mit seinem Angebot eine Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder einen Beleg einzureichen, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG. Die Genehmigungen müssen der Art der angebotenen Leistungen (Personenverkehr) entsprechen. Darüber hinaus hat er eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder eine zusätzliche nationale Bescheinigung nach § 7a Abs. 4 AEG einzureichen. Sofern er zum Zeitpunkt des Angebots über keine dieser Genehmigungen bzw. Bescheinigungen verfügt, hat er eine Darstellung vorzulegen, aus der sich ergibt, wie er eine der beiden genannten Bescheinigungen bis zur Betriebsaufnahme erlangen wird.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat zur Annahme seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) einen Mindestjahresumsatz im Bereich SPNV-Leistungen i. H. v. 30 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021 und
b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2,5 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2021 des Bieters.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im Geschäftsjahr 2021;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2021 des Bieters, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2021 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;
4. ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im Geschäftsjahr 2021 des Bieters ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das Geschäftsjahr 2021 des Bieters kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht ge-setzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung ab-zugeben. In diesem Fall hat der Bieter neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2021 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögens-übersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
• sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
• Eigenkapital zu Buchwerten;
• Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Fortführung der obigen Aufzählung (nicht als Mindeststandards zu verstehen):
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bieters über das Geschäftsjahr 2021 zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bieter neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
• den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obi-gen Ausführungen vorzulegen – für das Geschäftsjahr 2020;
• eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2021 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
• eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2021 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2021 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zu-sätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
Eignungsleihe:
Verweist der Bieter hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Unterauftragnehmer), so ist in diesem Fall die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB besteht. Darüber hinaus hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem Bieter.
Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel nach dem obigen Buchtstaben b) zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Mit Blick auf die oben aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den oben unter Buchstabe a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bieter vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den nach der oben genannten Verpflichtungserklärung vom Dritten bereitgestellten Mitteln den oben unter Buchstabe b) verlangten Wert erreicht.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen im SPNV erforderlich sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3,0 Mio. Zugkm pro Jahr verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss mindestens die Themen Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instand-haltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich.
Der Bieter legt als Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vor:
• Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die o.g. erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3,0 Mio. Zugkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den o.g. Tätigkeitsbereichen hervorgehen;
• Angabe von Referenzen über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3,0 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2020, 2021 oder 2022, in denen die vorstehend genannten Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Zugkm pro Jahr und der Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position mitgewirkt hat.
Eignungsleihe:
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB besteht.
Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für diese Verpflichtungserklärung ist das Formblatt F.6 zu verwenden.
Sodann muss das Personal des Dritten, das im Angebot des Bieters benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots verfügt, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen in verantwortlicher Position erbringen.
Im Falle eines Betreiberwechsels hat der Auftragnehmer nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen dem Betriebspersonal des bisherigen Betreibers gemäß § 131 Abs. 3 GWB die Rechte zu gewähren, auf die es Anspruch hätte, wenn ein Betriebsübergang nach § 613a BGB erfolgt wäre. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Bieter haben sich mit der Abgabe des Angebots nach Maßgabe der Landes-Vergabegesetze der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Freie und Hansestadt Hamburg zur Einhaltung und Kontrolle bestimmter Mindestarbeitsbedingungen/Sozialstandards zu verpflichten. Für diese Erklärung ist jeweils ein Formblatt zu verwenden, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Schwerin
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bezeichnung des vergabegegenständlichen Teilnetzes ist aus der Vergabeplanung Mecklenburg-Vorpommern abgeleitet. Das in Ziffer II.1.4) genannte Volumen an Verkehrsleistungen umfasst dabei auch die Leistungsanteile in der Zuständigkeit der Bundesländer Schleswig-Holstein und Freie und Hansestadt Hamburg.
2. Die Vergabeunterlagen werden in der Fassung, die sie zu Beginn des Vergabeverfahrens haben, auf der unter Ziff. I.3) genannten Internetseite zur Verfügung gestellt. Davon ausgenommen sind ggf. Dokumente, die dem Schutz der Vertraulichkeit nach § 41 Abs. 3 VgV unterliegen. Die vertraulichen Dokumente und eventuelle Antworten auf Rückfragen der Bewerber sowie alle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen übermittelt die Vergabestelle den Unternehmen, die nach § 9 Abs. 3 VgV eine Registrierung vorgenommen haben. Bewerber, die sich zunächst nicht registrieren möchten, sind in der Pflicht, die vertraulichen Dokumente, Antworten auf etwaige Rückfragen sowie eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen bei der Vergabestelle unaufgefordert per E-Mail (Adresse unter Ziff. I.1)) abzufordern bzw. zu erfragen. Zur Abgabe eines Angebots ist eine Registrierung und Anmeldung im Vergabeportal erforderlich.
3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind mit dem Angebot entsprechende Eigenerklärungen des Bieters vorzulegen, für die jeweils Formblätter zu verwenden sind, die im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
4. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV).
5. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, Leistungen in den Kernbereichen Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen), Einsatz von Servicepersonal und Fahrausweisprüfungen auf bestimmte Nachauftragnehmer zu übertragen, so hat er den/die Nachauftragnehmers in seinem Angebot zu benennen. In diesem Fall sind Art und Umfang der für den/die Nachunternehmer vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für den/die Nachunternehmer die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Nachunternehmer beschränken.
6. Per Formblatt haben die Bieter eine Eigenerklärung zu Bezügen zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de