Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de/wirtschaft/wirtschaftsstandort/breitbandausbau/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung Gewerbetreibenden, Freiberufler und institutionellen Nachfrager in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet abzuschließen. Weitere Einzelheiten siehe Ausschreibungsunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6RBE/documents.
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Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Unterschwellenbereich. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die vorliegende EU-weite Bekanntmachung erfolgt freiwillig.
Gewerbegebiet Am Fährweg
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 350 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/ Netzbetriebskonzept (max. 280 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (150 Punkte)
- Kriterium: Vertriebs- und Servicekonzept (max. 70 Punkte)
- Kriterium: Vertrag (max. 60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (max. 40 Punkte)
- Kriterium: Vortrieb (max. 50 Punkte)
In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage) und "Angebot" (Anlage 12 zur Vergabeunterlage ) ist zwingend anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose ein Angebot eingereicht wird.
Gewerbepark Lankow-Dreieck
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 350 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/ Netzbetriebskonzept (max. 280 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (150 Punkte)
- Kriterium: Vertriebs- und Servicekonzept (max. 70 Punkte)
- Kriterium: Vertrag (max. 60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (max. 40 Punkte)
- Kriterium: Vortrieb (max. 50 Punkte)
In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage) und "Angebot" (Anlage 12 zur Vergabeunterlage ) ist zwingend anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose ein Angebot eingereicht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis:
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6RBE/documents zum Download zur Verfügung.
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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F.
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9)
- Bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9)
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9)
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9)
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU- Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 10)
- Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) durch Befüllung und Unterzeichnung des Formulars "Bietererklärungen" (Anlage 11)
- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V durch Befüllung und Unterzeichnung des Formulars "Bietererklärungen" (Anlage 11)
Hinweis:
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6RBE/documents zum Download zur Verfügung.
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- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von 5.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu umfassen.
Hinweis:
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6RBE/documents zum Download zur Verfügung.
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- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9).
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen anzugeben.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6RBE/documents und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage) und "Angebot" (Anlage 12 zur Vergabeunterlage) ist zwingend anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose ein Angebot eingereicht wird.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten.
Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6RBE/documents).
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich unter http://ted.europa.eu, https://projekttraeger-breitband.de und https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6RBE bekannt gemacht.
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten.
Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland