Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", Teilneubau Haus 3 - Los 15 - Mobile Trennwand, 19303 Dömitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022020022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", Teilneubau Haus 3 - Los 15 - Mobile Trennwand, 19303 Dömitz
Los 15 - Mobile Trennwand
Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter" Dömitz Roggenfelder Str. 30 A 19303 Dömitz
1.BA Teilneubau Schulzentrum Dömitz, Haus 3
Das neue Gebäude ist als moderner und offener, nichtunterkellerter dreigeschossiger Baukörper mit Flachdach geplant.
Der 3-geschossige Teilneubau ergänzt das 2-geschossige Bestandsgebäude mit einem Außenmaß von ca. 20 x 57,50 m und einer Bruttogeschossfläche im 1. Bauabschnitt von ca. 4054m2 mit vorrangig Fachräumen sowie dienenden Funktionsräumen.
Insgesamt sind 15 Unterrichtsräume geplant.
Mobile Trennwand:
- manuelle Bedienung
- 6-teilig
- 1 St. Schlupftür
- akustisch wirksame Oberfläche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe DORMA Hüppe Raumtrennsysteme GmbH
Ort: Westerstede - Ocholt
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26655
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YRC2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.