Teststand für die Membran-Elektroden-Einheiten für die Festkörper-Ammoniaksynthese (SSAS-MEA-Teststand) Referenznummer der Bekanntmachung: INP-71-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald, Hansestadt
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leibniz-inp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald, Hansestadt
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teststand für die Membran-Elektroden-Einheiten für die Festkörper-Ammoniaksynthese (SSAS-MEA-Teststand)
Das CAMPFIRE-Bündnis entwickelt Technologien für das zukünftige Ammoniak-basierte Energiesystem. Die saisonale und regionale Erzeugung von grünem Ammoniak spielt dabei eine wichtige Rolle. Eine neue Technologie zur direkten Erzeugung von Ammoniak aus Luft, Wasser und erneuerbarer Energie ist die Festkörper-Ammoniak-Synthese (SSAS). Für die Aufklärung der Leistungsfähigkeit und Langzeitstabilität sowie Werkstoffverbesserung von Membran-Elektroden-Einheiten (MEA) für die Ammoniak-Synthese auf der Basis von elektrokeramischen Membranen wird ein Teststand benötigt. Dieser soll im Rahmen der Etablierung des Prüfplatzes Power-to-Ammonia im CAMPFIRE Open Innovation Lab (COIL) am Standort Poppendorf den CAMPFIRE-Partnern in der Region für die Untersuchung von MEAs und 3-Zeller-Stacks für die SSAS zur Verfügung stehen.
18184 Poppendorf bei Rostock
Der durch den Auftragnehmer zu konzipierende und umzusetzende Teststand soll für die elektrochemische Synthese von Ammoniak mittels der SSAS aus Wasserstoff bzw. Wasserdampf und Stickstoff bzw. Luftstickstoff eingesetzt werden. Dafür werden im Teststand Single MEAs oder Short-Stacks aus drei MEAs (Triple-MEA) bei Drücken von 50 bis zu 100 bar Betriebsdruck bei Temperaturen von 450 bis zu 550 °C bezüglich ihrer elektrochemischen Leistungsfähigkeit vermessen. Die Single-MEAs und Triple-MEA-Stacks bestehen aus Röhren mit einem Außendurchmesser von 8 mm, Innendurchmesser von 5-6 mm und einer Länge von 150 mm. Sie verfügen über Komponenten für Medienanschlüsse (Inlets: H2/H2O/Ar und N2/syn. Luft/Ar, Klemmring-Verschraubungen mit ID 8 mm, Outlets: NH3/N2/Luft/Ar und H2/H2O/Argon) sowie eine elektrische Kontaktierung für die Stromversorgung (Anode Pt-Wire 1 mm, Kathode Pt-Wire 1 mm).
Durch den Auftragsnehmer müssen insgesamt folgende Leistungen erbracht werden:
- Konzept und Umsetzung der Hochdruck-Hochtemperatur-Infrastruktur
- Konzept und Umsetzung der Edukt-Feedströme
- Konzept und Umsetzung des Druckbehälters
- Konzept und Umsetzung der Analytik
- Konzept und Umsetzung der Automatisierung
- Konzept und Umsetzung der Sicherheitseinrichtung und HAZOP
- Inbetriebnahme beim Auftragnehmer
- Installation und Endabnahme bei Auftraggeber
- Bereitstellung einer detaillierten Anlagendokumentation
Folgende Anforderungen bestehen an die zu erbringende Leistungen:
Die Feedströme der Edukte H2/H2O/Ar und N2/Luft/Ar für die MEAs sollen über einen möglichst hohen Minimalbereich größer als 100 Nml/min bis zu 1000 Nml/min mit einer möglichst geringen Druck- und Temperaturabhängigkeit realisiert werden.
Durch den Auftragnehmer ist ein Druckbehälter auszuführen und umzusetzen, der sich für die Integrierung der Single-MEAs und Short-Stacks eignet und über Anschlüsse und Versorgung für deren elektrochemische und analytische Charakterisierung verfügt. Durch den Auftragnehmer ist des Weiteren vor dem Hintergrund der spezifischen Applikation ein geeignetes Beheizungskonzept für den Druckbehälter auszuführen.
Das Produktgas muss im Teststand einem geeigneten Analytik-Modul für online-Untersuchungen der Zusammensetzung des Produktgases zugeführt werden. Dabei müssen Bestimmungen von Ammoniakkonzentrationen über einen möglichst breiten Bereich bis 1% in einer Matrix aus N2, Luft/Ar möglich sein, mindestens aber mit einem minimalen Konzentrationswert von 1 ppm. Die Analytik muss durch geeignete apparative Maßnahmen für die spezifische Applikation (Online-Spurenanalytik von NH3) optimiert sein.
Für die elektrochemischen Untersuchungen der Single-MEA und Triple-MEA-Stacks muss eine elektrische Stromversorgung in den Teststand integriert sein, die eine Leistung von 1500 W mit einer Null-Volt-Option realisiert.
Der Teststand muss über eine Automatisierung zur Überwachung und Steuerung von Feedströmen, geregelter elektrischer Stromversorgung, Druck und Temperatur auf der Basis einer Siemens S7-1500 Plattform und WinCC Professional-Benutzeroberfläche mit SPS Software verfügen.
Bei der Bedienung des Teststandes muss ein arbeitsergonomisches Handling durch eine/n Labor-Mitarbeiter/in möglich sein.
Für den gesamten Teststand muss bei der Endabnahme durch den Auftragnehmer eine CE-Konformitätserklärung vorlegt werden. Durch den Auftragnehmer ist dafür ein geeignetes Konzept zu erstellen und umzusetzen.
Im Angebot müssen Anbieter einen Nachweis der Ausführung der Leistungen für die Bewertung durch den Auftragsgeber erstellen. Das Angebot muss einen möglichst hohen Detailierungsgrad der technischen Konkretisierung des Konzeptes aufweisen, um für den Auftragsgeber die Bewertung einer Verbindlichkeit der Spezifizierung der wesentlichen Anlagenkomponenten zu ermöglichen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Eigenerklärung gem. §124 GWB
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Ausschlusskriterien: Der Anbieter muss eine Referenz zu einem erfolgreich abgeschlossenen Projekt vorlegen, in dessen Rahmen der Bieter eine Hochdruck-Hochtemperatur-Anlage zur Synthese von Ammoniak konzipiert und umgesetzt hat, die einen Auslegungsdruck von mindestens 100 bar und eine Auslegungstemperatur von mindestens 550 °C aufweist. Die Referenz muss vom Anbieter in Form von Fotos und detaillierten Beschreibungen als nachprüfbarer Nachweis vorgelegt werden.
- Der Anbieter muss außerdem drei Referenzen zu erfolgreich abgeschlossenen Projekten vorlegen, in deren Rahmen der Bieter Hochdruck-Hochtemperatur-Anlagen für Prozesse unter Verwendung von Wasserstoff (H2-Mindestanteil von 50% im Reaktionsgas) ausgelegt, gebaut und in Betrieb genommen hat. Die Anlagen müssen einen Auslegungsdruck von mindestens 100 bar und eine Auslegungstemperatur von mindestens 500 °C, vorzugsweise von mindestens 550°C, aufweisen. Die Referenzen müssen vom Anbieter in Form von Fotos und detaillierten Beschreibungen als nachprüfbare Nachweise vorgelegt werden.
Unterlagen aktuelle verfahren: inp--71-2022 teststand für die membran-elektroden-einheiten für die festkörper-ammoniaksynthese (ssas-mea-teststand)
https://www.inp-greifswald.de/de/aktuelles/vergabeverfahren/.
Geheimhaltungsvereinbarung zur Messzelle:
- zwischen dem INP, seinem Unterauftragnehmer der Messzelle, das ZBT – Zentrum für Brennstoffzellen Technik GmbH – und dem Auftragnehmer muss zwingend eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen werden
- das ZBT stellt für die Durchführung des Auftrags folgende Angaben zur Verfügung:
- Angaben zur erforderlichen Medienversorgung und –entsorgung
- Angaben zum Anschluss für die Medienversorgung und Lage des Anschlusses
- Angaben zu den Außenmaßen der Zelle
- Angaben zur Form der elektronischen Kontaktierung
- alle beschriebenen technischen Spezifikationen der Leistung müssen durch den Anbieter vollständig und umfänglich erbracht werden
- Die Leistung muss durch einen Anbieter erbracht werden, der nachweislich über Erfahrungen in der Auslegung von Anlagen und im Handling von Ammoniak und Wasserstoff bei hohen Drücken und hohen Temperaturen verfügt. Diese Mindestanforderung besteht, da besondere hochspezifische werkstofftechnische und sicherheitstechnische Anforderungen gegeben sind.
- 100 % Bankbürgschaft über den zu zahlenden Betrag (inkl. USt.) als Sicherheit für die Zahlung im Voraus
- ggf. Möglichkeit der Abschlagszahlung mit Nachweis bereits erbrachter Arbeit und Bankbürgschaft über den weiteren zu zahlenden Betrag (inkl. USt.), z.B. 20% Abschlag/80% Bürgschaft
- Bereitstellung der Rechnung für Abschlagszahlung und Bankbürgschaft bis zum 01.12.2022
- Lieferung und Installation vor dem 25.11.2023 ist zwingend erforderlich
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschließlich Mitarbeitende der Vergabestelle INP
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- schriftlich,
- elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D448432489 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald, Hansestadt
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.leibniz-inp.de
§ 169 GWB
Aussetzung des Vergabeverfahrens
(1) Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Absatz 1 den Zuschlag nicht erteilen.
(2) Die Vergabekammer kann dem Auftraggeber auf seinen Antrag oder auf Antrag des Unternehmens, das nach § 134 vom Auftraggeber als das Unternehmen benannt ist, das den Zuschlag erhalten soll, gestatten, den Zuschlag nach Ablauf von zwei Wochen seit Bekanntgabe dieser Entscheidung zu erteilen, wenn unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen sowie des Interesses der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zum Abschluss der Nachprüfung die damit verbundenen Vorteile überwiegen. Bei der Abwägung ist das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers zu berücksichtigen; bei verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen Aufträgen im Sinne des § 104 sind zusätzlich besondere Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen zu berücksichtigen. Die besonderen Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen überwiegen in der Regel, wenn der öffentliche Auftrag oder die Konzession im unmittelbaren Zusammenhang steht mit einer Krise,
einem mandatierten Einsatz der Bundeswehr,einer einsatzgleichen Verpflichtung der Bundeswehr odereiner Bündnisverpflichtung.
Die Vergabekammer berücksichtigt dabei auch die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag oder die Konzession zu erhalten. 5 Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags müssen nicht in jedem Fall Gegenstand der Abwägung sein. 6 Das Beschwerdegericht kann auf Antrag das Verbot des Zuschlags nach Absatz 1 wiederherstellen; § 168 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt. 7 Wenn die Vergabekammer den Zuschlag nicht gestattet, kann das Beschwerdegericht auf Antrag des Auftraggebers unter den Voraussetzungen der Sätze 1 bis 4 den sofortigen Zuschlag gestatten. 8 Für das Verfahren vor dem Beschwerdegericht gilt § 176 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 entsprechend. 9 Eine sofortige Beschwerde nach § 171 Absatz 1 ist gegen Entscheidungen der Vergabekammer nach diesem Absatz nicht zulässig.
(3) Sind Rechte des Antragstellers aus § 97 Absatz 6 im Vergabeverfahren auf andere Weise als durch den drohenden Zuschlag gefährdet, kann die Kammer auf besonderen Antrag mit weiteren vorläufigen Maßnahmen in das Vergabeverfahren eingreifen. Sie legt dabei den Beurteilungsmaßstab des Absatzes 2 Satz 1 zugrunde. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Vergabekammer kann die von ihr getroffenen weiteren vorläufigen Maßnahmen nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder durchsetzen; die Maßnahmen sind sofort vollziehbar. § 86a Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Macht der Auftraggeber das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 117 Nummer 1 bis 3 oder § 150 Nummer 1 oder 6 geltend, entfällt das Verbot des Zuschlags nach Absatz 1 fünf Werktage nach Zustellung eines entsprechenden Schriftsatzes an den Antragsteller; die Zustellung ist durch die Vergabekammer unverzüglich nach Eingang des Schriftsatzes vorzunehmen. Auf Antrag kann das Beschwerdegericht das Verbot des Zuschlags wiederherstellen. § 176 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 sowie Absatz 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.leibniz-inp.de