Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für 2023/2024 in Losen 1 + 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für 2023/2024 in Losen 1 + 2
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) Liefermenge:
Los 1: 7.583.546 kWh/2023; 7.583,546 kWh/2024 Los 2: 1.540.000 kWh/2023; 1.540.000 kWh/2024
Abnahmestellen gem. Verzeichnis Abnahmestellen SLP
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) Liefermenge: 7.583.546 kWh/Jahr
Abnahmestellen gem. Verzeichnis Abnahmestellen RLM
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) Liefermenge: 1.540.000 kWh/Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über:
- Erklärung zur Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates
Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über:
- Erklärung zum "allgemeinen" Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zum "spezifischen" Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre
Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über:
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen
- um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen
- Eigenerklärung zur Eignung
- Bietererklärung nach VgG M-V
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist zu benennen und hat auf gesondertes Verlangen eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.