Außenanlagen Neubau Gemeinde- und Bürgerzentrum (Verkehrsanlagen LPH 1-9/örtl. BÜ)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagen Neubau Gemeinde- und Bürgerzentrum (Verkehrsanlagen LPH 1-9/örtl. BÜ)
Die Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai plant in der Hansestadt Stralsund im Stadtteil Knieper West den Neubau eines Gemeinde- und Bürgerzentrum. Dieses soll multifunktionale Nutzungen im Stadtteil übernehmen. Die Planung der Maßnahme soll in 2022/23 erfolgen. Eine Umsetzung der Maßnahme ist für 2023/2024 vorgesehen. Die zu überplanende Fläche beträgt ca. 4.700 m².
Hansestadt Stralsund
Mit dieser Ausschreibung wird folgende freiberufliche Leistung ausgeschrieben:
Verkehrsanlagen der LPH 1-9 (§ 45-48 HOAI) gem. Anlage 13.1 der HOAI 2021 und besondere Leistungen für a) Bauoberleitung (Örtliche Bauüberwachung gemäß der in Anlage 13 Ziff. 1 LP 8 HOAI definierten Leistungen) b) Objektbetreuung (Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist gemäß der in Anlage 13 Ziff. 1 LP 9 HOAI definierten Leistungen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung (d.h. natürliche und juristische Personen mit einer abgeschlossenen Fachausbildung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.wm.mv-regierung.de
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.