Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslücke Referenznummer der Bekanntmachung: 2020010103

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslücke

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020010103
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

832.5/3-20 11MV300486

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
32412000 Kommunikationsnetz
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

19053 Schwerin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sechs Förderanträge sowie entsprechende Anträge auf Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der "Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie - BrbFöRL M-V)" gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents] heruntergeladen werden können.

Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat anhand der nachfolgenden Kriterien.

Zuschlagskriterien:

Insgesamt zu erreichende Wertungspunkte = 1.000, hiervon:

1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - max. 350 Punkte

2.Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/Netzbetriebskonzept - max. 280 Punkte

hiervon:

2.1 Backbone - 70 Punkte

2.2 Technik und Leistung des Verteilnetzes - 160 Punkte

2.3 Alternative Verlegemethoden - 50 Punkte

3. Endkundenprodukte - max. 150 Punkte

4. Vertriebs- und Servicekonzept - max. 70 Punkte

5. Vertrag - 60 Punkte

6. Realisierungszeitraum - max. 40 Punkte

7. Vortrieb - max. 50 Punkte

Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 6 (Realisierungszeitraum); 7 (Vortrieb); 3 (Endkundenprodukte).

Aufgrund des Umfangs der Beschreibungen zu den einzelnen Kriterien sind diese detailliert nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke / Gewichtung: 350
Qualitätskriterium - Name: Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/Netzbetriebskonzept / Gewichtung: 280
Qualitätskriterium - Name: Endkundenprodukte / Gewichtung: 150
Qualitätskriterium - Name: Vertriebs- und Servicekonzept / Gewichtung: 70
Qualitätskriterium - Name: Vertrag / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Realisierungszeitraum / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Vortrieb / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 350.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

832.5/3-20 11MV300491

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
32412000 Kommunikationsnetz
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

19053 Schwerin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sechs Förderanträge sowie entsprechende Anträge auf Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der "Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie - BrbFöRL M-V)" gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents] heruntergeladen werden können.

Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat anhand der nachfolgenden Kriterien.

Zuschlagskriterien:

Insgesamt zu erreichende Wertungspunkte = 1.000, hiervon:

1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - max. 350 Punkte

2.Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/Netzbetriebskonzept - max. 280 Punkte

hiervon:

2.1 Backbone - 70 Punkte

2.2 Technik und Leistung des Verteilnetzes - 160 Punkte

2.3 Alternative Verlegemethoden - 50 Punkte

3. Endkundenprodukte - max. 150 Punkte

4. Vertriebs- und Servicekonzept - max. 70 Punkte

5. Vertrag - 60 Punkte

6. Realisierungszeitraum - max. 40 Punkte

7. Vortrieb - max. 50 Punkte

Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 6 (Realisierungszeitraum); 7 (Vortrieb); 3 (Endkundenprodukte).

Aufgrund des Umfangs der Beschreibungen zu den einzelnen Kriterien sind diese detailliert nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke / Gewichtung: 350
Qualitätskriterium - Name: Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/Netzbetriebskonzept / Gewichtung: 280
Qualitätskriterium - Name: Endkundenprodukte / Gewichtung: 150
Qualitätskriterium - Name: Vertriebs- und Servicekonzept / Gewichtung: 70
Qualitätskriterium - Name: Vertrag / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Realisierungszeitraum / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Vortrieb / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 350.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 227-557971
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe 832.5/3-20 11MV300486 (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 6
Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe 832.5/3-20 11MV300491 (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YRC8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2022