Lieferung Mehrzweckgeräteträger mit Mähgeräten SM Neustrelitz Referenznummer der Bekanntmachung: 122133
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustrelitz
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17235
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Mehrzweckgeräteträger mit Mähgeräten SM Neustrelitz
- Mehrzweckgeräteträger mit Kommunal- und Leistungshydraulik
- Motorleistung mind. 200 KW
- Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunal/Leistungshydraulik
- Eine Wechsellenkung / ein Kippzylinder werden nicht benötigt
- Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten
- Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, um in der Winterperiode ein ca. 3,0 ? 3,5 m3 Aufsatzstreugerät und ein Frontschneepflug (ca.1,0 t / Frontanbau), sowie in Einzelfällen statt Frontschneepflug eine Schneeschleuder/-fräse (bis ca. 1,3 t / Frontanbau) aufzunehmen
- Mehrzweckgeräteträger mit Kommunal- und Leistungshydraulik
- Motorleistung mind. 200 KW
- Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunal/Leistungshydraulik
- Eine Wechsellenkung / ein Kippzylinder werden nicht benötigt
- Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten
- Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, um in der Winterperiode ein ca. 3,0 ? 3,5 m3 Aufsatzstreugerät und ein Frontschneepflug (ca.1,0 t / Frontanbau), sowie in Einzelfällen statt Frontschneepflug eine Schneeschleuder/-fräse (bis ca. 1,3 t / Frontanbau) aufzunehmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustrelitz
Postleitzahl: 17235
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]