Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Baumpflegemaßnahmen und Fällungen von Bäumen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Baumpflegemaßnahmen und Fällungen von Bäumen
Die Hanse – und Universitätsstadt Rostock plant Baumpflegeleistungen und Baumfällungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an Bäumen auf Flächen des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes. Dies beinhaltet auch Havarie-Leistungen nach Sturm, Unwettern, Schnee etc.
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Baumpflegemaßnahmen und Fällungen von Bäumen
Stadtteile Warnemünde, Diedrichshagen, Lichtenhagen,
Groß Klein, Lütten Klein, Evershagen, Schmarl, Reutershagen sowie die Landkreisgemeinden Kritzmow, Papendorf (nur Niendorf)
Die Hanse – und Universitätsstadt Rostock plant Baumpflegeleistungen und Baumfällungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an Bäumen auf Flächen des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes. Dies beinhaltet auch Havarie-Leistungen nach Sturm, Unwettern, Schnee etc.
Es besteht die Möglichkeit der einseitigen einmaligen Verlängerung um 2 Jahre vom 01.07.2025 - 30.06.2027 durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Verlängerung des Vertrags schriftlich bis zum 31.12.2024 mit.
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Baumpflegemaßnahmen und Fällungen von Bäumen
Stadtteile Hansaviertel, Gartenstadt, KTV, Südstadt, Biestow, Stadtmitte, Brinckmansdorf sowie die Landkreisgemeinden Bentwisch, Dummersdorf (nur Schlage und Göldenitz), Brodersdorf (nur Neu Broderstorf), Gragetopshof, Kessin
Die Hanse – und Universitätsstadt Rostock plant Baumpflegeleistungen und Baumfällungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an Bäumen auf Flächen des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes. Dies beinhaltet auch Havarie-Leistungen nach Sturm, Unwettern, Schnee etc.
Es besteht die Möglichkeit der einseitigen einmaligen Verlängerung um 2 Jahre vom 01.07.2025 - 30.06.2027 durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Verlängerung des Vertrags schriftlich bis zum 31.12.2024 mit.
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Baumpflegemaßnahmen und Fällungen von Bäumen
Stadtteile Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Dierkow-Neu,Dierkow-Ost, Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof sowie die Landkreisgemeinden Jürgeshof,Stuthof,Graal-Müritz (nur Graal),Rövershagen,Poppendorf (nur Bereich Vogtshagen), Blankenhagen (nur Bereich Cordshagen), Gelbensande (nur Bereich Willershagen)
Die Hanse – und Universitätsstadt Rostock plant Baumpflegeleistungen und Baumfällungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an Bäumen auf Flächen des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes. Dies beinhaltet auch Havarie-Leistungen nach Sturm, Unwettern, Schnee etc.
Es besteht die Möglichkeit der einseitigen einmaligen Verlängerung um 2 Jahre vom 01.07.2025 - 30.06.2027 durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Verlängerung des Vertrags schriftlich bis zum 31.12.2024 mit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf -
Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen,
- Eigenerklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf -
Erklärung zu folgenden Punkten: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB,
- Nachweis über die Qualifizierung "European Treeworker",
- Nachweis über die Qualifizierung zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag -
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit -
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]