Klärschlammverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolgast
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17438
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weitenhagen, OT Diedrichshagen
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammverwertung
Klärschlammverwertung - Thermisch und landwirtschaftlich- für das Abwasserwerk Greifswald, für den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Festland Wolgast; sowie für den Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste.
Klärschlammverwertung für das Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Es ist Klärschlamm des Abwasserwerkes Greifswald zu verwerten.
Anfall- und Abholort:
Klärwerk Greifswald
Thomas-Müntzer-Straße 46
17493 Greifswald
Der Auftraggeber ist als Erzeuger bzw. Besitzer von Klärschlamm gemäß § 7 Abs. 2KrWG [1] verpflichtet, die auf seinen Kläranlagen anfallenden Klärschlämme zu verwerten oder zu beseitigen. Neben einer wirtschaftlichen Entsorgung der Klärschlämme steht hierbei die Sicherheit der Entsorgung im Vordergrund. Die Leistungen verstehen sich inklusive der Akquisition von geeigneten landwirtschaftlichen Aufbringungsflächen, Beratung und Betreuung der Landwirte, Transporte, Bodenuntersuchungen sowie weiterer Verwaltungsarbeiten.
Der Vertrag hat die Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (2+1).
Klärschlammverwertung für den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Festland Wolgast
Es ist Klärschlamm für den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Festland Wolgast zu verwerten.
Anfall- und Abholort:
Kläranlage Wolgast
Netzebander Straße 3
17438 Wolgast
Der Auftraggeber ist als Erzeuger bzw. Besitzer von Klärschlamm gemäß § 7 Abs. 2KrWG [1] verpflichtet, die auf seinen Kläranlagen anfallenden Klärschlämme zu verwerten oder zu beseitigen. Neben einer wirtschaftlichen Entsorgung der Klärschlämme steht hierbei die Sicherheit der Entsorgung im Vordergrund. Die Leistungen verstehen sich inklusive der Akquisition von geeigneten landwirtschaftlichen Aufbringungsflächen, Beratung und Betreuung der Landwirte, Transporte, Bodenuntersuchungen sowie weiterer Verwaltungsarbeiten.
Der Vertrag hat die Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (2+1).
Klärschlammverwertung für den Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste
Es ist Klärschlamm für den Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste zu verwerten.
Anfall- und Abholort:
Kläranlage Lubmin
Fresendorfer Weg
17509 Lubmin
Der Auftraggeber ist als Erzeuger bzw. Besitzer von Klärschlamm gemäß § 7 Abs. 2KrWG [1] verpflichtet, die auf seinen Kläranlagen anfallenden Klärschlämme zu verwerten oder zu beseitigen. Neben einer wirtschaftlichen Entsorgung der Klärschlämme steht hierbei die Sicherheit der Entsorgung im Vordergrund. Die Leistungen verstehen sich inklusive der Akquisition von geeigneten landwirtschaftlichen Aufbringungsflächen, Beratung und Betreuung der Landwirte, Transporte, Bodenuntersuchungen sowie weiterer Verwaltungsarbeiten.
Der Vertrag hat die Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (2+1).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bereich
Lieferantenmanagement ist vollständig auszufüllen. Insbesondere sind im Lieferantenportal der Stadtwerke
Greifswald folgende Dokumente hochzuladen:
- Formblatt 124 LD
- Nachweis Entsorgungsunternehmen gemäß §52 Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Im
Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald sind folgende Dokumente hochzuladen:
- Nachweis des Bestehens einer Betriebsaftpflichtversicherung mit einer
Schadendeckungshöhe von mindestens 3.000.000 € für Personen-, und 1.000.000 EUR für Sach- und
Vermögensschäden je Versicherungsfall
- Darstellung der verwerteten Klärschlammmengen in den letzten drei Jahren
- mind. 3 prüfbare Referenzen für die Erbringung vergleichbarer Leistungen in den
letzten 3 Geschäftsjahren. Darin müssen mind. ein Beispiel für Flächenaufnahme, ein Beispiel
für Düngeplanung und ein Beispiel für Flächenkartierung enthalten sein.
- Beschreibung der Transport- und Lagerungsmodalitäten
(Angaben zur max. Entsorgungskapazität, Angaben zu Größe, Alterszustand und
technischen Daten des Fahrzeugbestandes, die zur Abwicklung dieses Auftrages zum Einsatz
kommen)
- Beschreibung der Ausbringungsverfahren
Abschnitt IV: Verfahren
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen wird die Submission ohne Bieterbeteiligung durchgeführt.
Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bietergespräche sind für die ca. 45. / 46. KW 2022 vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass
bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern
bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber
der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern
bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen,
damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor
der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber
bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs.
3.Satz 1 Nr. 4 GWB)
Ort: Schwerin
Land: Deutschland