Planungsleistungen zur Zentralisierung der aktuell in der Hansestadt Stralsund vorhandenen Standorte der Kreisverwaltung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-vr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zur Zentralisierung der aktuell in der Hansestadt Stralsund vorhandenen Standorte der Kreisverwaltung
Der Landkreis Vorpommern-Rügen beabsichtigt, die verschiedenen Standorte der Kernverwaltung, welche sich in der Hansestadt Stralsund befinden, am Verwaltungssitz des Landratsamtes, Carl-Heydemann-Ring 67 bzw. am Platz des Friedens, zu zentralisieren.
Hierfür werden Generalplanerleistungen in folgendem Umfang vergeben:
Flächenplanung – städtebaulicher Entwurf Objektplanung:
- Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 HAOI
- Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI
- Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI
- Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 47 HOAI
Fachplanungen:
- Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI
- Technische Ausrüstung für alle Anlagengruppen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI
weitere Fachplanungen und Beraterleistung nach Erfordernis, insbesondere:
- Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17, Leistungsphasen 1-5,8
- Wärmeschutz- und Energiebilanzierung nach der EnEV und DIN 4108, Leistungsphasen 1-7 gem. Anlage 1.2 zur HOAI
Optional: Städtebaulicher Entwurf für das an das Plangebiet westlich angrenzende Gebiet
18437 Stralsund
Generalplanerleistungen Flächenplanung – städtebaulicher Entwurf Objektplanung:
- Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 HAOI
- Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI
- Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI
- Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 47 HOAI
Fachplanungen:
- Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI
- Technische Ausrüstung für alle Anlagengruppen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI
weitere Fachplanungen und Beraterleistung nach Erfordernis, insbesondere:
- Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17, Leistungsphasen 1-5,8
- Wärmeschutz- und Energiebilanzierung nach der EnEV und DIN 4108, Leistungsphasen 1-7 gem. Anlage 1.2 zur HOAI
Optional: Städtebaulicher Entwurf für das an das Plangebiet westlich angrenzende Gebiet
- Mindesjahresumsatz
- Anzahl der technischen festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren. Als technisch festangestellte Mitarbeiter zählen solche, die über einen fachspezifischen Hochschulabschluss als Architekt oder Ingenieur verfügen.
- inhaltliche Bewertung der unternehmensbezogenen Referenzen anhand der folgeden Kriterien:
Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Baumaßnahme im Bestand (12 Punkte) Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentliches Gebäude (8 Punkte) Hinweis: maßgeblich für die Bewertung als öffentliches Gebäude ist die Nutzung des Gebäudes für einen öffentlichen Zweck Bei den Referenzobjekten wurden mindestens die folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen erbracht (10 Punkte):
• Gebäude und Innenräume, gem. § 34 HAOI: 2-8 • Freianlagen, gem. § 39 HOAI: 2-8 • Ingenieurbauwerke, gem. § 43 HOAI: 2-8 • Verkehrsanlagen, gem. § 47 HOAI: 2-8 • Tragwerksplanung, gem. § 51 HOAI: 1-6 • Technische Ausrüstung für alle Anlagengruppen, gem. § 55 HOAI: 2-8 4. Das Referenzenobjekt wurde als Generalplaner oder als Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen gemeinsam geplant (10 Punkte) 5. Beim Referenzobjekt waren auch städtebauliche Planungsleistungen zu erbringen (10 Punkte) 6. Beim Referenzobjekt war die energetische Planung für eine Liegenschaft zu erbringen (mehrere im Zusammenhang stehende Gebäude) (10 Pkt.)
Optional: Städtebaulicher Entwurf für das an das Plangebiet westlich angrenzende Gebiet (gelb markiertes Gebiet der Abb. 2 unter Nr. 2.3.1 der Leistungsbeschreibung) Stufenweise Beauftragung:
• Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwer-ke, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung:
Stufe A: bis zur Genehmigungsplanung einschließlich (Leistungsphasen 1-4) Stufe B: Ausführungsplanung bis zur Vorbereitung der Vergabe einschließlich (Leistungs-phase 5-6) Stufe C: bis zur Objektbetreuung einschließlich (Leistungsphasen 7–9) • Tragwerksplanung:
Stufe A: bis zur Genehmigungsplanung einschließlich (Leistungsphase 1-4 nach § 51 HOAI) Stufe B: bis zur Vorbereitung der Vergabe einschließlich (Leistungsphase 5-6 nach § 51 HOAI) • Brandschutz:
Stufe A: bis zur Genehmigungsplanung einschließlich (Leistungsphasen 1-4) Stufe B: Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Stufe C: Objektüberwachung (Leistungsphase 8) • Wärmeschutz und Energiebilanzierung:
Stufe A: bis zur Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung einschließlich (Leistungspha-sen 1-4) Stufe B: Mitwirkung bei der Ausführungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe einschließlich (Leistungsphasen 5-6) Stufe C: Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung auch der Stufen B und C. Die Beauftragung der nächsten Stufe kann längstens zwölf Monate nach Abschluss der zuletzt beauftragten Stufe erfolgen; länger muss der Auf-tragnehmer seine Leistungsbereitschaft nicht aufrechterhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Es sind die für die Ausführung des Auftrages verantwortlichen Personen zu benennen. Verantwortlich ist der Berufsangehörige, der im Fall der Auftragserteilung die Leitung über den zu erteilenden Auftrag wahrnehmen wird (mindestens Projektleiter und stellvertretender Projektleiter). Herbei muss es sich nicht zwingend um Führungskräfte handeln.
Diese verantwortlichen Personen haben die nachfolgend aufgeführten beruflichen Qualifikati-onen aufzuweisen. Die Nachweise sind beizufügen (z.B. Diplom, Eintragung in die Lis-ten bei der Architekten- oder Ingenieurkammer).
Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass der Bieter nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur in der Fachrichtung Bauwesen zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesre-publik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Erforderlich ist für Ingenieure ferner die Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBauO M-V (Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekannt-machung vom 15. Oktober 2015; Fundstelle: GVOBl. M-V 2015, S. 344). Diese ist bei Ingeni-euren in der Fachrichtung Bauwesen durch den Nachweis der Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure bei der Ingenieurkammer zu erbringen.
- Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
-Verlangt wird ein Nachweis darüber, dass der Bewerber über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt
-Abzugeben ist eine Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
- Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden mindestens 10,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 10,0 Mio. EUR
-Anzugeben ist durch Eigenerklärung eine Liste geeigneter Referenzen über die in den letzten acht Jahren erbrachten wesentlichen Planungsleistungen vergleichbarer Art mit Angabe der in dem Referenzbogen benannten Angaben
- Abzugeben ist eine Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die An-zahl der technischen festangestellte Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021). Als technisch festangestellte Mitarbeiter zählen solche, die über einen fachspezifischen Hochschulabschluss als Architekt oder Ingenieur ver-fügen.
- Referenzen:
3 Referenzen Davon mindestens - 1 Referenz mit Gesamtkosten (netto) nach DIN 276 von mind. 10 Mio. €
und - 2 Referenzen mit Gesamtkosten (netto) nach DIN 276 von mind. 5 Mio.
- Anzahl Mitarbeiter: ein jährliches Mittel von 5 technischen festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung,
- Bauvorlageberechtigung gem. § 65 LBauO M-V
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17