Holzernte Forstamt Radelübbe 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: LAFO-2022-0082
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-mv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzernte Forstamt Radelübbe 2023
Das Forstamt Radelübbe beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Teillos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte und Rückung für den Zeitraum vom 02.01.2023 bis zum 15.12.2023. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforst M-V, Anstalt des öffentlichen Rechts, oder im Wald unter Verwaltung der Landesforst M-V, Anstalt des öffentlichen Rechts statt.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
- Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) von ca. 2.225 fm
- Motormanueller Holzeinschlag und Endrückung (teilweise mit Vorlieferung Pferd) von ca. 2.595 fm
- Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) von ca. 15.645 fm
- Maschineller Holzeinschlag (teilweise mit Rückung) durch Stehendentnahme mit Raupenharvester von ca. 3.995 fm
Näheres regeln die Leistungsbeschreibungen (Ziffer 13.0 bis 16.0 der Vergabeunterlagen
Leistungsorte sind Reviere des Forstamts Radelübbe, Schildfeld und Grevesmühlen
Der Auftraggeber behält sich im Fachlos 3 eine Beschränkung der Vergabe von 4 Teillosen je Bieter vor.
Los 1.1:Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) im Revier Friedrichsthal ca. 1.385 fm
Revier Friedrichsthal im Forstamt Radelübbe der Landesforst M-V AöR
Los 1.1:Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) im Revier Friedrichsthal ca. 1.385 fm
Los 1.2:Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) im Revier Lassahn ca. 840 fm
Revier Lassahn im Forstamt Radelübbe der Landesforst M-V AöR
Los 1.2:Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) im Revier Lassahn ca. 840 fm
Los 2: Motormanueller Holzeinschlag und Endrückung (teilweise mit Vorlieferung Pferd) im Revier Woitendorf ca. 2.595 fm
Revier Woitendorf im Forstamt Radelübbe der Landesforst M-V AöR
Los 2: Motormanueller Holzeinschlag und Endrückung (teilweise mit Vorlieferung Pferd) im Revier Woitendorf ca. 2.595 fm
Los 3.1: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Reviere Radelübbe und Hagenow ca. 5.880 fm
Reviere Radelübbe und Hagenow im Forstamt Radelübbe der Landesforst M-V AöR
Los 3.1: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Reviere Radelübbe und Hagenow ca. 5.880 fm
Los 3.2: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Dümmer ca. 2.275 fm
Revier Dümmer im Forstamt Radelübbe der Landesforst M-V AöR
Los 3.2: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Dümmer ca. 2.275 fm
Los 3.3: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Friedrichsthal ca. 2.445 fm
Revier Friedrichsthal im Forstamt Radelübbe der Landesforst M-V AöR
Los 3.3: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Friedrichsthal ca. 2.445 fm
Los 3.4: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Lützow ca. 1.235 fm
Revier Lützow im Forstamt Radelübbe der Landesforst M-V AöR
Los 3.4: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Lützow ca. 1.235 fm
Los 3.5: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Bantin ca. 2.110 fm
Revier Bantin im Forstamt Radelübbe der Landesforst M-V AöR
Los 3.5: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Bantin ca. 2.110 fm
Los 3.6: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Lassahn ca. 580 fm
Revier Lassahn im Forstamt Radelübbe der Landesforst M-V AöR
Los 3.6: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Lassahn ca. 580 fm
Los 3.7: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Woitendorf ca. 1.120 fm
Revier Woitendorf im Forstamt Radelübbe der Landesforst M-V AöR
Los 3.7: Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Woitendorf ca. 1.120 fm
Los 4.1: Maschineller Holzeinschag (teilweise mit Rückung) durch Stehendentnahme mit Raupenharvester im Revier Bantin ca. 530 fm
Revier Bantin im Forstamt Radelübbe der Landesforst M-V AöR
Los 4.1: Maschineller Holzeinschag (teilweise mit Rückung) durch Stehendentnahme mit Raupenharvester im Revier Bantin ca. 530 fm
Los 4.2: Maschineller Holzeinschag (teilweise mit Rückung) durch Stehendentnahme mit Raupenharvester Revier Eversdorf im FoA Grevesmühlen ca. 1.230 fm
Revier Eversdorf im FoA Grevesmühlen der Landesforst M-V AöR
Los 4.2: Maschineller Holzeinschag (teilweise mit Rückung) durch Stehendentnahme mit Raupenharvester Revier Eversdorf im FoA Grevesmühlen ca. 1.230 fm
Los 4.3: Maschineller Holzeinschag (teilweise mit Rückung) durch Stehendentnahme mit Raupenharvester Reviere Kogel/Bengerstorf/Greven im FoA Schildfeld ca. 2.235 fm
Reviere Kogel/Bengerstorf/Greven im FoA Schildfeld der Landesforst M-V AöR
Los 4.3: Maschineller Holzeinschag (teilweise mit Rückung) durch Stehendentnahme mit Raupenharvester Reviere Kogel/Bengerstorf/Greven im FoA Schildfeld ca. 2.235 fm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden,
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russlandembargo)
— Vorlage einer gültigen und nach PEFC (Lose 4.2 und 4.3) anerkannte Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien.
— Vorlage einer gültigen und nach FS (Lose 1,2,3 und 4.1) anerkannte Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien.
— Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten zwei Jahren von insgesamt 500 fm. Hierbei muss jeweils eine angegebene Referenz einen Leistungsumfang von mindestens 300 fm haben. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1)
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III. 1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs.
1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten
Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den
- Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 10,55 Euro (brutto) zu zahlen
- Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILOKernarbeitsnormenerfolgen.
- Es wird vorausgesetzt, dass ein Mitarbeiter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und Kenntnisse der forstlichen Fachbegriffe besitzt. Dieser Mitarbeiter ist während der Arbeiten jederzeit Vor-Ort und stellt die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie mit Arbeitskräften des Auftragnehmers sicher, die ggf. nicht der deutschen Sprache mächtig sind.
- Der Bieter verpflichtet sich vor Ort im Wald mindestens zwei Personen zu stellen, die zum Absetzen eines Notrufes in deutscher Sprache in der Lage sind und die benachrichtigten Rettungskräfte in deutscher Sprache zum Unfallort leiten können.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt,
— Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Angebote die in einer veralteten Version der Vergabeunterlagen eingereicht werden, sind von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).