Neutrassierung/Neubau des Ostseeküstenradweges Abschnitt 04 "Kowall/Naturerlebnispark"

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landhagen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neutrassierung/Neubau des Ostseeküstenradweges Abschnitt 04 "Kowall/Naturerlebnispark"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233120 Straßenbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Allgemeines:

Der Ostseeküsten-Radweg verläuft von Flensburg über Lübeck durch Mecklenburg-Vorpommern bis an die deutsch-polnische Grenze in Ahlbeck und ist einer der bekanntesten und wichtigsten Radfernwege des Landes M-V. Er ist zudem als D-Netz-Route D2 des Radnetzes für Deutschland identisch mit dem deutschen Abschnitt der EuroVelo Route EV10 (Gesamtlänge ca. 8.000 km), die als Radfernweg rund um die Ostsee führt und mit einer Länge von etwa 1100 km auch über die innerdeutschen Grenzen hinaus europäische Bedeutung besitzt.

Zwischen der Hansestadt Stralsund und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird der Ostseeküsten-Radweg derzeit von Norden kommend parallel zur B105 auf der alten B96 geführt und verläuft dann ab der Ortslage Mesekenhagen über die Kreisstraße VG 2 bis nach Greifswald. Aufgrund des in weiten Abschnitten sehr schlechten Streckenzustandes für die Nutzung als überregionaler Fernradweg und zur Erreichung von touristischen Anziehungspunkten sowie Einrichtungen muss der Radweg zwischen Stralsund und Greifswald baulich erneuert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:

17498 Mesekenhagen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinden Neuenkirchen, Wackerow und Mesekenhagen haben sich gemeinsam auf eine neue Trassenführung verständigt und das Amt Landhagen mit der Durchführung des Vorhabens betraut. Die Gesamtstrecke dieses Abschnittes von ca. 6.300m unterteilt sich in vier Bauabschnitte (1.BA von Neuenkirchen bis KP VG3/B105 „Kieshofer Moor“ / 2.BA von KP VG3/B105 bis Ortslage Mesekenhagen „Kieshof Ausbau“ / 3.BA die Ortslage Mesekenhagen „Ortslage Mesekenhagen“ / 4.BA von Ortslage Mesekenhagen bis VG1 „Kowall / Naturerlebnispark“). Die geplante Anlage soll innerhalb und außerhalb der Ortslagen als Radverkehrsanlage und im Mischverkehr nahezu parallel zur B105 im Zweirichtungsverkehr geführt werden. Die Bauabschnitte 1 bis 3 befinden sich momentan im Bau.

Der 4. Bauabschnitt „Kowall / Naturerlebnispark“ hat eine Läge von ca. 1.000 m. Die Herausforderung in diesem Abschnitt liegt in der Verkehrsführung während der Bauzeit und muss in kleineren Teilabschnitten realisiert werden, da der Naturerlebnispark Gristow immer über eine der zwei Zuwegungen erreichbar sein muss.

Leistungen:

Rückbau Asphalt (Breite ca. 6m) sowie ungebundene Tragschichten ca. 6.000 m² 45200000-9 Neubau Asphalt (RVA 2,50m und Straße 5,50m) inklusive FSS und STS ca. 4.000 m² 45000000-7 Vermessungsleistung (Bestands- bzw. Schlussvermessung) 71250000-5

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

49130720

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 145-411065
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen und Antworten:

Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe der Angebote hinzuweisen.

Bitte übermitteln Sie Ihre Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, so dass die Bewerber gebeten werden, sich kostenlos registrieren zu lassen. Alle Bieterfragen sollen ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform beantwortet werden.

Hinweise zum Datenschutz:

Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogenen Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet, gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

Erklärungen zum Datenschutz unter der Adresse: http://www.landhagen.de/datenschutz/amt/datenschutz.html

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich nach den Regelungen in §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landhagen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2022