Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges des Typs TLF 3000 mitsamt Beladung für die Freiwillige Feuerwehr Herrnburg
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönberg
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23923
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]04
Fax: [gelöscht]04
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schoenberger-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges des Typs TLF 3000 mitsamt Beladung für die Freiwillige Feuerwehr Herrnburg
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges des Typs TLF 3000 für die Freiwillige Feuerwehr Herrnburg (Fahrgestell, Aufbau und Beladung)
Fahrgestell und Aufbau
Gemeinde Lüdersdorf, Am Markt 15, 23923 Schönberg
Lieferung eines fabrikneuen Tanklöschfahrzeuges des Typs TLF 3000 für Freiwillige Feuerwehr Herrnburg (Fahrgestell und Aufbau)
Feuerwehrtechnische Beladung
Gemeinde Lüdersdorf, Am Markt 15, 23923 Schönberg
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Tanklöschfahrzeug des Typs TLF 3000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung auf andere Weise [Los 1]
Die Befähigung zur Berufsausübung weist ein Bieter, welcher in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unter Fristsetzung beizubringen.
- Nachweis über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers in Höhe von mindestens jeweils 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden (soweit keine Versicherung vorliegt, ist eine Erklärung abzugeben, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft / Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung eine solche Versicherung unverzüglich abschließen und dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn ein Nachweis vorlegen wird) [Los 1]
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wird) [Los 1]
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt) [Los 1]
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit weist ein Bieter, welcher in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unter Fristsetzung beizubringen.
- drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Herstellung und Lieferung desselben Fahrzeugtyps wie dem ausgeschriebenen zum Gegenstand hatten) [Los 1]
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal [Los 1]
- Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig [Los 1]
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit weist ein Bieter, welcher in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unter Fristsetzung beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform subreport ELViS. Die entsprechenden Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über diese bereitgestellt. Es wird empfohlen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne entsprechende Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Die Abgabe eines Angebotes hat ausschließlich elektronisch verschlüsselt über subreport ELViS zu erfolgen.
Bei Fragen zur Vergabeplattform steht Ihnen der Support von subreport ELViS unter der Telefonnummer 0221 985 78-0 zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren vor der zuständigen Vergabekammer ist geregelt in den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Zur Überprüfung eines Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/