Sanierung und Erweiterung Feuer- und Rettungswache 1 - BA 0+1, E.-Schlesinger-Str. 24, 18059 Rostock - Los 20a Trockenbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Feuer- und Rettungswache 1 - BA 0+1, E.-Schlesinger-Str. 24, 18059 Rostock - Los 20a Trockenbau
Die Feuer- und Rettungswache 1 der Hanse- und Universitätssadt Rostock soll saniert und erweitert werden. Das Projekt ist in 4 Bauabschnitte eingeteilt. In den jetzt ausgeschriebenen und auszuführenden Bauabschnitten BA0 + BA1 werden die vorbereitenden Maßnahmen (Herrichten, Gebäudeabbruch, Medienversorgung) und der Neubau des Leitstellengebäudes mit Katastrophenschutzlager und Werkstätten umgesetzt.
E.-Schlesinger-Str. 24,
18059 Rostock
Die Leistung beinhaltet im Einzelnen u.a.
ca. 1.500 m² Trockenbauwände, z.T. mit Schallschutzanforderungen ca. 400 m² akustisch wirksame Vorsatzschalen aus Gipskartonplatten ca. 1.300 m² Deckenbekleidung aus Mineralwollplatten bzw. 3-Schicht-Platten ca. 1.000 m² Raster-Abhangdecken ca. 250 m² Langfelddecken aus Metall ca. 200 m² geschlossene GK Decken z.T. mit Brandschutzanforderungen 3 Sanitärtrennwandanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Erweiterung Feuer- und Rettungswache 1 - Los 20a Trockenbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]