Errichtung eines Berufsschulcampus RBB Planungsleistungen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-vr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung eines Berufsschulcampus RBB Planungsleistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-8 der Lph. 1-9 gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI (unter Modifikation gemäß Ziffer 6.2 der Ausschreibungsunterlage) einschließlich der Besonderen Leistungen Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen jeweils für mehrere Objekte;

insgesamt in stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 gemäß § 55 HOAI, die Beauftragung der weiteren Grund- und Besonderen Leistungen bleibt vorbehalten.

Der Abruf von weiteren Besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Berechnen vorhandener Anlagengruppen auf Grundlage von Stundensatzhonoraren ist ebenfalls vorbehalten und Teil dieser Ausschreibung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Vorpommern-Rügen unterhält in Stralsund bislang drei Berufsschulstandorte, diese sind Knieper West, Dänholm und Grünhufe.

Bei allen Standorten besteht ein dringender Handlungsbedarf auf Grund des hohen Instandsetzungs- und Modernisierungsstaus der Schulgebäude. Die Sporthallen sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand, oder werden extern angemietet.

Nach derzeitigem Entwicklungsstand ist davon auszugehen, dass die Schülerzahlen, stetig steigen werden. Den zu erwartenden Bedarf von zukünftig 1.200 Schülern können die vorhandenen baulichen und koordinativen Gegebenheiten nicht absichern.

Die geplante Zusammenlegung an einem Standort soll zu Synergien bei Kommunikation und Administration zwischen den einzelnen Abteilungen führen. Alle Fachbereiche sind erweiterungsfähig und das gegenwärtig häufige Pendeln von Lehrkräften entfällt. Eine zusätzliche Verbesserung des Schulalltags ergibt sich durch die direkte Unterbringung und Versorgung der Schüler auf dem Campus.

Eine vom Landkreis beauftragte Machbarkeitsstudie hat im Vorfeld Lösungsvarianten untersucht.

Ziel ist die Errichtung eines gemeinsamen, zentralen Campus, an dem alle Fachbereiche und Funktionen eines zukunftsfähigen Berufsbildungszentrums zusammengeführt werden können.

Dafür wird am bestehenden Standort „Grünhufe“ der Campus ausgebaut und um Flächen und Neubauten erweitert, um die Unterbringung aller Fachbereiche und Funktionen aufnehmen zu können. Die drei verbleibenden Standorte werden aufgegeben.

Die erarbeitete Studie „Berufsschulcampus des Landkreises VR“ zeigt in der final favorisierten Variante der Campuserweiterung eine grundsätzliche Machbarkeit auf.

Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das Los 4 der Planungsleistungen.

Dieses Los 4 umfasst Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-8 der Lph. 1-9 gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI (unter Modifikation gemäß Ziffer 6.2 dieser Ausschreibungsunterlage) einschließlich der Besonderen Leistungen Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen jeweils für mehrere Objekte;

insgesamt in stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 gemäß § 55 HOAI, die Beauftragung der weiteren Grund- und Besonderen Leistungen bleibt vorbehalten.

Der Abruf von weiteren Besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Berechnen vorhandener Anlagengruppen auf Grundlage von Stundensatzhonoraren ist ebenfalls vorbehalten und Teil dieser Ausschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1a) Erläuterung des geplantes Vorgehens bei der Planung inkl. Zeitplanung; anhand eines vergleichbaren persönlichen Referenzprojektes / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium - Name: 1b) Absicherung der Präsenz vor Ort / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium - Name: 1c) Methoden der personellen Organisation bspw. Personaleinsatzplan, Projektteam (allgemein / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium - Name: 2a) Auftragsbezogenes Organisationskonzept / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: 2b) Erläuterung der geplanten Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Dritten insbesondere Tragwerksplaner / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: 4) Qualitativer Gesamteindruck der Präsentation – Inhalt, Struktur, Herangehensweise / Gewichtung: 1
Kostenkriterium - Name: 3a) Abschlag oder Aufschlag auf Basishonorarsatz HOAI / Gewichtung: 3
Kostenkriterium - Name: 3b) Umbauzuschlag / Gewichtung: 1
Kostenkriterium - Name: 3c) Pauschalpreis für Besondere Leistungen soweit pauschaliert / Gewichtung: 1
Kostenkriterium - Name: 3d) Stundensätze für Ingenieure / Gewichtung: 0,5
Kostenkriterium - Name: 3e) Stundensätze für technische Mitarbeiter / Gewichtung: 0,5
Kostenkriterium - Name: 3f) Stundensätze für sonstige Mitarbeiter / Gewichtung: 0,5
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 148-424255
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SL 58-22VTW
Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen zur Errichtung eines Berufsschulcampus TGA Elektro

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:

- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,

- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,

- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,

- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GW

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2022