Errichtung eines Berufsschulcampus RBB Planungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-vr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Berufsschulcampus RBB Planungsleistungen
Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-8 der Lph. 1-9 gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI (unter Modifikation gemäß Ziffer 6.2 der Ausschreibungsunterlage) einschließlich der Besonderen Leistungen Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen jeweils für mehrere Objekte;
insgesamt in stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 gemäß § 55 HOAI, die Beauftragung der weiteren Grund- und Besonderen Leistungen bleibt vorbehalten.
Der Abruf von weiteren Besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Berechnen vorhandener Anlagengruppen auf Grundlage von Stundensatzhonoraren ist ebenfalls vorbehalten und Teil dieser Ausschreibung
Der Landkreis Vorpommern-Rügen unterhält in Stralsund bislang drei Berufsschulstandorte, diese sind Knieper West, Dänholm und Grünhufe.
Bei allen Standorten besteht ein dringender Handlungsbedarf auf Grund des hohen Instandsetzungs- und Modernisierungsstaus der Schulgebäude. Die Sporthallen sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand, oder werden extern angemietet.
Nach derzeitigem Entwicklungsstand ist davon auszugehen, dass die Schülerzahlen, stetig steigen werden. Den zu erwartenden Bedarf von zukünftig 1.200 Schülern können die vorhandenen baulichen und koordinativen Gegebenheiten nicht absichern.
Die geplante Zusammenlegung an einem Standort soll zu Synergien bei Kommunikation und Administration zwischen den einzelnen Abteilungen führen. Alle Fachbereiche sind erweiterungsfähig und das gegenwärtig häufige Pendeln von Lehrkräften entfällt. Eine zusätzliche Verbesserung des Schulalltags ergibt sich durch die direkte Unterbringung und Versorgung der Schüler auf dem Campus.
Eine vom Landkreis beauftragte Machbarkeitsstudie hat im Vorfeld Lösungsvarianten untersucht.
Ziel ist die Errichtung eines gemeinsamen, zentralen Campus, an dem alle Fachbereiche und Funktionen eines zukunftsfähigen Berufsbildungszentrums zusammengeführt werden können.
Dafür wird am bestehenden Standort „Grünhufe“ der Campus ausgebaut und um Flächen und Neubauten erweitert, um die Unterbringung aller Fachbereiche und Funktionen aufnehmen zu können. Die drei verbleibenden Standorte werden aufgegeben.
Die erarbeitete Studie „Berufsschulcampus des Landkreises VR“ zeigt in der final favorisierten Variante der Campuserweiterung eine grundsätzliche Machbarkeit auf.
Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das Los 4 der Planungsleistungen.
Dieses Los 4 umfasst Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-8 der Lph. 1-9 gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI (unter Modifikation gemäß Ziffer 6.2 dieser Ausschreibungsunterlage) einschließlich der Besonderen Leistungen Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen jeweils für mehrere Objekte;
insgesamt in stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 gemäß § 55 HOAI, die Beauftragung der weiteren Grund- und Besonderen Leistungen bleibt vorbehalten.
Der Abruf von weiteren Besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Berechnen vorhandener Anlagengruppen auf Grundlage von Stundensatzhonoraren ist ebenfalls vorbehalten und Teil dieser Ausschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen zur Errichtung eines Berufsschulcampus TGA Elektro
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GW