Realisierungswettbewerb Neubau Feuerwache und Verwaltungsgebäude - Hansestadt Wismar
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dsk-gmbh.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau Feuerwache und Verwaltungsgebäude - Hansestadt Wismar
Die Hansestadt Wismar plant den Neubau einer Feuerwache und eines Verwaltungsgebäudes im Herzen der Hansestadt. Nördlich an die historische Altstadt angrenzend auf einem Areal ehemaliger Bahnbetriebsflächen ist ein in zentraler und verkehrstechnisch günstiger Standort für die Realisierung gefunden worden.
Für den Bau der Feuerwache und des Verwaltungsgebäudes sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 11 Mio. € veranschlagt. Für die Herstellung der Frei- und Verkehrsanlagen (KG 500) ist der Kostenrahmen mit netto ca. 960.000 € veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbs soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische als auch funktionale und wirtschaftlichste Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden.
Termine:
Veröffentlichung Wettbewerb 13.09.2022
Einsendeschluss Bewerbungen 14.10.2022
Ausgabe der Unterlagen 12.12.2022
Kolloquium 05.01.2023
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 23.03.2023
Abgabe der Modelle 05.04.2023
Preisgerichtssitzung 03.05.2023
Ausstellung anschließend
Verhandlungsverfahren anschließend
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Bewerbergemeinschaften begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und 6 weitere Bewerbergemeinschaften als potenzielle Nachrückende. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nicht verändert oder neu gebildet werden.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
1. EIGUNGSKRITERIEN ARCHITEKT:IN
1.1 TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder einer Bescheinigung der Architektenkammer, die nicht älter als 2 Jahre ist).
- Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur im eigenen Büro (mind. LP 2-5 nach § 34 HOAI) von 1 Bauvorhaben der HZ III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mind. 5,0 Mio. € netto (in den KG 300 und 400), letzte erbrachte LP abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von einem Referenzblatt gemäß Vorlage (wird nach Losung zur Verfügung gestellt). (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die LP 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
1.2. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
-Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV) mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu führen. Sofern die bestehende Berufshaftpflichtversicherung nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, ist zusätzlich eine Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen, beizufügen.
2. EIGNUNGSKRITERIEN LANDSCHAFTSARCHITEKT:IN
2.1 TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
-durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder einer Bescheinigung der AK, die nicht älter als 2 Jahre ist).
2.2. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Gefordert wird im Auftragsfall eine BHV mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000 EUR Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu führen. Sofern die bestehende Berufshaftpflichtversicherung nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, ist zusätzlich eine Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen, beizufügen.
HINWEISE:
Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine BHV mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine BHV mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Der Nachweis der Referenz ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Kalendertagen zu erfolgen. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem / einer Architekt:in und mindestens einem / einer Landschaftsarchitekt:in sowie Bewerber:innen, die über beide genannten Berufsqualifikationen verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
- Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes
- Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur)
- Funktionalität des Erschließungskonzeptes
ARCHITEKTONISCHE UND GESTALTERISCHE QUALITÄT DES KONZEPTES
- Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes
- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben / multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten
- Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
FREIRAUM- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT
- Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption
- Barrierefreiheit
- Funktionalität und Nutzbarkeit
REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT
- Flächeneffizienz in Kontext mit Wirtschaftlichkeit
- Einhaltung des Kostenrahmes
- Genehmigungsfähigkeit
- Flexible Nutzungsmöglichkeiten
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 83.500,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 33.400,00 €
2. Preis: 25.050,00 €
3. Preis: 16.700,00 €
Anerkennung 8.350,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Bearbeitung der Aufgabe:
Die Hansestadt Wismar beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgaben realisiert werden, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 34, 39 und 47 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und die Preisträger:innen eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Planungsvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren
sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
50% Wettbewerbsergebnis
20% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten
Personals
30% Angebotspreis
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium
mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte,
der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit
der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen.
Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum
14.10.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
[gelöscht]
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung
nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung der Bewerbungsunterlagen:
- fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder
formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland