Realisierungswettbewerb Neubau Feuerwache und Verwaltungsgebäude - Hansestadt Wismar

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dsk-gmbh.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wismar-feuerwache/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wismar-feuerwache/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Realisierungswettbewerb Neubau Feuerwache und Verwaltungsgebäude - Hansestadt Wismar

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hansestadt Wismar plant den Neubau einer Feuerwache und eines Verwaltungsgebäudes im Herzen der Hansestadt. Nördlich an die historische Altstadt angrenzend auf einem Areal ehemaliger Bahnbetriebsflächen ist ein in zentraler und verkehrstechnisch günstiger Standort für die Realisierung gefunden worden.

Für den Bau der Feuerwache und des Verwaltungsgebäudes sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 11 Mio. € veranschlagt. Für die Herstellung der Frei- und Verkehrsanlagen (KG 500) ist der Kostenrahmen mit netto ca. 960.000 € veranschlagt.

Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbs soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische als auch funktionale und wirtschaftlichste Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden.

Termine:

Veröffentlichung Wettbewerb 13.09.2022

Einsendeschluss Bewerbungen 14.10.2022

Ausgabe der Unterlagen 12.12.2022

Kolloquium 05.01.2023

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 23.03.2023

Abgabe der Modelle 05.04.2023

Preisgerichtssitzung 03.05.2023

Ausstellung anschließend

Verhandlungsverfahren anschließend

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Bewerbergemeinschaften begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und 6 weitere Bewerbergemeinschaften als potenzielle Nachrückende. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nicht verändert oder neu gebildet werden.

Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:

1. EIGUNGSKRITERIEN ARCHITEKT:IN

1.1 TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

- durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder einer Bescheinigung der Architektenkammer, die nicht älter als 2 Jahre ist).

- Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur im eigenen Büro (mind. LP 2-5 nach § 34 HOAI) von 1 Bauvorhaben der HZ III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mind. 5,0 Mio. € netto (in den KG 300 und 400), letzte erbrachte LP abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von einem Referenzblatt gemäß Vorlage (wird nach Losung zur Verfügung gestellt). (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die LP 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)

1.2. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

-Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV) mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu führen. Sofern die bestehende Berufshaftpflichtversicherung nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, ist zusätzlich eine Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen, beizufügen.

2. EIGNUNGSKRITERIEN LANDSCHAFTSARCHITEKT:IN

2.1 TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

-durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder einer Bescheinigung der AK, die nicht älter als 2 Jahre ist).

2.2. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

- Gefordert wird im Auftragsfall eine BHV mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000 EUR Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu führen. Sofern die bestehende Berufshaftpflichtversicherung nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, ist zusätzlich eine Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen, beizufügen.

HINWEISE:

Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine BHV mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine BHV mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.

Der Nachweis der Referenz ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Kalendertagen zu erfolgen. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem / einer Architekt:in und mindestens einem / einer Landschaftsarchitekt:in sowie Bewerber:innen, die über beide genannten Berufsqualifikationen verfügen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Tru Architekten, Berlin und hannes hamann landschaftsarchitekten, Berlin
H III S harder stumpfl schramm freie architekten Part mbB, Stuttgart und EURICH - GULA LAND-SCHAFTSARCHITEKTUR PartGmbB, Wendlingen
Scheidt Kasprusch Architekten GmbH, Berlin und KuBuS freiraumplanung GmbH & Co. KG, Berlin
pussert kosch architekten, Dresden und Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden
RIMPAU BAUER DERVEAUX Partnerschaft von Architekten mbB, Berlin und Franz Reschke Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.

Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:

STÄDTEBAULICHES KONZEPT

- Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes

- Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur)

- Funktionalität des Erschließungskonzeptes

ARCHITEKTONISCHE UND GESTALTERISCHE QUALITÄT DES KONZEPTES

- Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes

- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben / multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten

- Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme

- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

FREIRAUM- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT

- Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption

- Barrierefreiheit

- Funktionalität und Nutzbarkeit

REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT

- Flächeneffizienz in Kontext mit Wirtschaftlichkeit

- Einhaltung des Kostenrahmes

- Genehmigungsfähigkeit

- Flexible Nutzungsmöglichkeiten

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/10/2022
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 83.500,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis: 33.400,00 €

2. Preis: 25.050,00 €

3. Preis: 16.700,00 €

Anerkennung 8.350,00 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter:innen (stimmberechtigt):
Herr Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Architekt, Oldenburg
Herr Christoph Meyn, Architekt, Stralsund
Herr Carsten Nielsen, Architekt / Brandschutzplaner, Rostock
Herr Prof. Dipl.-Ing. Joachim Andreas Joedicke, Architekt, Hansestadt Wismar
Herr Klaus Mai, Architekt, Lübeck
Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
Sachpreisrichter:innen (stimmberechtigt):
Herr Siegfried Rakow, Bürgerschaftspräsident, Hansestadt Wismar
Herr Roland Kargel, Vorsitzender Bau- und Sanierungssauschuss, Hansestadt Wismar
Herr Michael Berkhahn, Senator; 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, Hansestadt Wismar
Frau Nadine Domschat-Jahnke, Bauamtsleiterin, Hansestadt Wismar
Herr Michel Ohlerich, Amtsleiter Amt für Personal, Organisation und IT, Hansestadt Wismar
Stellvertretende Fachpreisrichter:innen:
Herr Prof. Eike Harant, Architekt, Hamburg
Herr Ulrich Franke, Landschaftsarchitekt, Schwerin
Stellvertretende Sachpreisrichter:innen:
Herr Frieder Bohacek, stellvertretender Vorsitzender Bau- und Sanierungsausschuss, Hansestadt Wismar
Frau Heike Bansemer, Senatorin; 2. Stellvertretung des Bürgermeisters, Hansestadt Wismar
Sachverständige:
Herr Dipl.-Ing Ingo Piehl, Feuerwehr-Unfallkasse MV, Schwerin
Herr Ronny Bieschke, Berufsfeuerwehr Wismar, Hansestadt Wismar
Herr Frank Brosig, Amtsleiter Ordnungsamt, Hansestadt Wismar
Frau Anja Sauck, stellvertretende Leiterin Amt für Personal, Organisation und IT, Hansestadt Wismar

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Weitere Bearbeitung der Aufgabe:

Die Hansestadt Wismar beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgaben realisiert werden, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 34, 39 und 47 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und die Preisträger:innen eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.

Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Planungsvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.

Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren

sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:

50% Wettbewerbsergebnis

20% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten

Personals

30% Angebotspreis

Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium

mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte,

der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit

der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.

Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.

Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen.

Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum

14.10.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:

[gelöscht]

Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung

nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.

Formale Kriterien zur Zulassung der Bewerbungsunterlagen:

- fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen

- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen

Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder

formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2022