Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland - Sanierung des Schulgebäudes am Kirchplatz - Fachplanung TGA HLSK Referenznummer der Bekanntmachung: 242/21 B

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland - Sanierung des Schulgebäudes am Kirchplatz - Fachplanung TGA HLSK

Referenznummer der Bekanntmachung: 242/21 B
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen HLSK nach § 53 HOAI, Lph. 1-9, stufenweise Beauftragung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 110 324.13 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:

Wolgast

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ESDN plant das bestehende denkmalgeschützte städtische Gebäude, die ursprüngliche

Realschule "Am Kirchplatz" in Wolgast, für die Nutzung als Grundschule/ Realschule mit erweiterter Orientierungsstufe umfangreich umzubauen und zu sanieren. Hierzu werden die ausgeschriebenen Planungsleistungen benötigt.

Die Finanzierung der Bauarbeiten soll durch öffentliche Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gesichert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1a) Herangehensweise an die Planungsaufgabe (Methodik) / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium - Name: 1b) Prinzipielle Planungsansätze / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium - Name: 2a) Organisations- und Ablaufmanagement, insbesondere: Kosten- und Terminmanagement / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: 2b) Kapazitätsplanung für das Projekt, insbesondere auf die Baubeschreibung bezogener Personaleinsatzplan / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: 3a) Umsetzung der Erfahrungen des Bieters auf die hiesige Planungsaufgabe, insbesondere Schulbau / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: 3b) Umgang mit besonderen Anforderungen - Erläuterungen dazu, welche auftragsspezifischen Schwierigkeiten bestehen / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: 5) Qualitativer Gesamteindruck der Präsentation - Inhalt, Struktur, Herangehensweise / Gewichtung: 1
Kostenkriterium - Name: 4a) Abschlag oder Aufschlag auf Basishonorarsatz nach § 56 HOAI / Gewichtung: 1,5
Kostenkriterium - Name: 4b) Nebenkostenpauschale (im Sinne von § 14 HOAI) / Gewichtung: 0,5
Kostenkriterium - Name: 4c) Umbauzuschlag / Gewichtung: 1,5
Kostenkriterium - Name: 4d) Stundensätze für Ingenieure / Gewichtung: 0,5
Kostenkriterium - Name: 4e) Stundensätze für technische Mitarbeiter / Gewichtung: 0,5
Kostenkriterium - Name: 4f) Stundensätze für sonstige Mitarbeiter / Gewichtung: 0,5
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 063-166172
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 242/21
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 110 324.13 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YFE6R6J

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:

- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,

- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,

- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,

- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2022