Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland - Sanierung des Schulgebäudes am Kirchplatz - Fachplanung TGA HLSK Referenznummer der Bekanntmachung: 242/21 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland - Sanierung des Schulgebäudes am Kirchplatz - Fachplanung TGA HLSK
Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen HLSK nach § 53 HOAI, Lph. 1-9, stufenweise Beauftragung
Wolgast
Die ESDN plant das bestehende denkmalgeschützte städtische Gebäude, die ursprüngliche
Realschule "Am Kirchplatz" in Wolgast, für die Nutzung als Grundschule/ Realschule mit erweiterter Orientierungsstufe umfangreich umzubauen und zu sanieren. Hierzu werden die ausgeschriebenen Planungsleistungen benötigt.
Die Finanzierung der Bauarbeiten soll durch öffentliche Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gesichert werden.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFE6R6J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB